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Wahlvorstandsmitglied sammelt Stimmen vor dem Aushang

A
angeldevil
Apr 2018 bearbeitet

Gestern (26.2.18) wurden die Wahlausschreiben ausgehangen. Bevor Sie allerdings aushingen, hat ein Kollege aus dem Wahlvorstand schon eine Liste eröffnet und Unterschriften gesammelt. Ist dies zulässig?

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Community-Antworten (30)

C
celestro

27.02.2018 um 17:11 Uhr

Nicht die "feine" englische Art, aber nicht unzulässig.

K
kratzbürste

27.02.2018 um 17:27 Uhr

Der frühe Vogel fängt den Wurm

P
Pjöööng

27.02.2018 um 18:31 Uhr

"Fein" oder "unfein" liegt hier wohl im Auge des Betrachters. Es ist jedenfalll weder rechtlich, noch moralisch zu beanstanden.

F
fantil

28.02.2018 um 14:20 Uhr

Zitat kratzbürste: "Der frühe Vogel fängt den Wurm"

Ja, aber nur die zweite Maus bekommt den Käse!

C
celestro

28.02.2018 um 14:52 Uhr

"Es ist jedenfalll weder rechtlich, noch moralisch zu beanstanden."

Bei manchen Kommentaren kann man echt nur ungläubig den Kopf schütteln.

P
Pjöööng

28.02.2018 um 17:18 Uhr

Dann wirst Du uns doch sicherlich gerne erklären warum es aus Deiner Sicht nicht in Ordnung ist.

C
celestro

28.02.2018 um 17:47 Uhr

Der BR bestimmt den WV normalerweise ohne direkte Information an die MA. Der Kollege aus dem WV kennt obendrein die Fristen, Regularien etc. besser, als die meisten MA. Bevor für die anderen MA die Wahl offiziell eingeleitet ist, hat er seine Liste schon fertig gestellt und auch schon Unterschriften gesammelt.

Es wurden also Informationen "aus dem Amt" zum "eigenen Vorteil" verwendet. Das ist vom moralischen Standpunkt gesehen nicht in Ordnung.

P
Pjöööng

28.02.2018 um 17:54 Uhr

"Informationen aus dem Amt"?

Bei einem Nichtwahlvorstandsmitglied wäre es also nicht zu beanstanden?

C
celestro

28.02.2018 um 18:03 Uhr

"Bei einem Nichtwahlvorstandsmitglied wäre es also nicht zu beanstanden?"

Kommt darauf an. Wenn ein Mitglied des WV seinem Kumpel sagt: "mach schonmal die Liste und sammel Unterschriften, wir hängen das Wahlaauschreiben am Montag raus" natürlich auch.

P
Pjöööng

28.02.2018 um 18:07 Uhr

Wie viele Tage vor dem Aushang bereits Kandidaten und Unterschriften gesammelt wurden ist vermutlich unerheblich? War ja auch nicht Bestandteil der Frage...

Demnach ist die "Information aus dem Amt", dass das Wahlausschreiben noch nicht aushängt?

Oder ist die "Information aus dem Amt", dass dieses Jahr gewählt wird?

C
celestro

28.02.2018 um 18:12 Uhr

"Wie viele Tage vor dem Aushang bereits Kandidaten und Unterschriften gesammelt wurden ist vermutlich unerheblich?"

Was würdest Du sagen ? Schauen wir doch mal:

"Es ist jedenfalll weder rechtlich, noch moralisch zu beanstanden."

Du hast vor Deiner Antwort nicht danach gefragt. Also wäre es für Dich unerheblich, oder ?

P
Pjöööng

28.02.2018 um 18:33 Uhr

Ok... Jetzt versuchst Du Dich aber mit einem durchsichtigen Ablenkungsmanöver vor einer Antwort zu drücken.

Machen wir es kurz: Es gibt hier keine "Information aus dem Amt" die hier "zum eigenen Vorteil" genutzt wurde.

Die Tatsache dass dieses Jahr gewählt wird ist öffentlich bekannt Die Tatsache dass die Wahlen zwischen März und Mai stattfinden ist öffentlich bekannt. Die Tatsache dass das Wahlausschreiben noch nicht veröffentlicht ist, ist betriebsöffentlich.

Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer hätte hier bereits frühzeitig mit seiner Liste beginnen können.

Es gibt hier rein gar nichts was dieses WV Mitglied aus dem WV gewusst haben könnte was ihn in eine bessere Situation versetzt hätte.

C
celestro

28.02.2018 um 22:04 Uhr

"Machen wir es kurz: Es gibt hier keine "Information aus dem Amt" die hier "zum eigenen Vorteil" genutzt wurde."

Das ist Deine Meinung.

"Die Tatsache dass dieses Jahr gewählt wird ist öffentlich bekannt Die Tatsache dass die Wahlen zwischen März und Mai stattfinden ist öffentlich bekannt. Die Tatsache dass das Wahlausschreiben noch nicht veröffentlicht ist, ist betriebsöffentlich."

Frag 100 MA, die keine BR-Erfahrung haben und ca. 99 werden Dir nicht sagen können, das die Wahlen immer zwischen März und Mai stattfinden. Man sollte sich etwas mehr an der Realität orientieren und nicht bloß ein paar hohle Phrasen dreschen.

P
Pjöööng

01.03.2018 um 11:22 Uhr

Oh... eine Belehrung durch den Meister der hohlen Phrasen!

Selbst wenn von 100 AN 99 das nicht wissen sollten (was völlig egal ist), so hat das WV Mitglied um das es hier geht diese Information doch nicht durch sein Amt erhalten! Es sind Informationen die jeder Arbeitnehmer in Deutschland frei verfügbaren Quellen entnehmen kann!

N
nicoline

01.03.2018 um 14:34 Uhr

celestro, Frag 100 MA...... Alle die, von den 100 MA, die "wirkliches Interesse" an einer BR Wahl haben, besorgen sich die Informationen, die sie dafür brauchen, rechtzeitig und über alle Quellen, die möglich sind. 99 werden dir nicht sagen können...... Ja und? 80% aller Beschäftigten kennen die Höhe ihres Bruttostundenlohns nicht. Etliche Beschäftigte wissen nicht, welche Gewerkschaft für sie zuständig ist, oder wie ihre Kündigungsfrist ist. Man weiß immer dann etwas, wenn man sich darum kümmert, Wissen zu erlangen und nicht, wenn man nur darauf wartet, dass einem Informationen hinterhergetragen werden.

C
celestro

01.03.2018 um 14:56 Uhr

Den genauen Wahltermin legt der WV fest, die MA erhalten diese Info durch das Wahlauschreiben. Wenn also ein Mitglied des WV vor dem Aushang ....

N
nicoline

01.03.2018 um 15:38 Uhr

Nochmal: Na und? Du wirst es nicht glauben, in unserem Betrieb sind schon 2 Listen komplett fertig und das Wahlausschreiben hängt noch lange nicht.

C
celestro

01.03.2018 um 15:47 Uhr

Es geht hier nicht um Euren Betrieb, sondern um die im Eingangspost gestellte Frage.

N
nicoline

01.03.2018 um 15:59 Uhr

Och celestro, jetzt wird es echt dürftig. Die Frage war: Ist es zulässig. Die korrekte Antwort lautet: "Ja, ist es " Die Moral hast du in die Diskussion geworfen.Jetzt, wo dir die Argumente ausgehen, ist deine Reaktion.... na ja, lassen wir das.

C
celestro

01.03.2018 um 16:04 Uhr

"Die Frage war: Ist es zulässig. Die korrekte Antwort lautet: "Ja, ist es ""

Nichts anderes habe ich geschrieben.

"Jetzt, wo dir die Argumente ausgehen,"

Mir geht rein gar nichts aus.

P
Pjöööng

01.03.2018 um 16:26 Uhr

Zitat (celestro): ""Es ist jedenfalll weder rechtlich, noch moralisch zu beanstanden."

Bei manchen Kommentaren kann man echt nur ungläubig den Kopf schütteln. "

Von wegen "nichts anderes geschrieben"...

DU hast hier Dein Mißfallen über meine Einschätzung zum Besten gegeben und daran hat sich diese Diskussion entzündet und nicht an der zweiten Hälfte Deines ersten Beitrages!

Und in dieser Diskussion ist Dein "Argument" dieses WV-Mitglied würde hier "Informationen aus dem Amt zum eigenen Vorteil nutzen" ja wohl förmlich pulverisiert worden!

Argumente gehen Dir immer blitzschnell aus, aber nicht die "hohlen Phrasen"!

C
celestro

01.03.2018 um 17:32 Uhr

"Von wegen "nichts anderes geschrieben"..."

Mein erster Post hat deutlich gemacht, das es rechtlich in Ordnung ist. Und auch in keinem anderen Post habe ich "etwas anderes geschrieben". Also im Sinne von "das Gegenteil behauptet". Und rechtlich zulässig heißt ja nicht, daß es nicht trotzdem moralisch fragwürdig sein kann.

"Und in dieser Diskussion ist Dein "Argument" dieses WV-Mitglied würde hier "Informationen aus dem Amt zum eigenen Vorteil nutzen" ja wohl förmlich pulverisiert worden!"

Nicht im Geringsten ...

P
Pjöööng

01.03.2018 um 17:41 Uhr

Dann erklär doch endlich mal warum es moralisch fragwürdig ist,

C
celestro

01.03.2018 um 17:48 Uhr

steht hier im Thread drin ... mußt nur nachlesen. Ob Du dann verstehst, warum ich das so sehe, weiß ich nicht.

P
Pjöööng

01.03.2018 um 17:49 Uhr

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann ist das ok wenn es jemand macht, der nicht im WV ist, aber nicht wenn es jemand macht der im WV ist. Richtig?

C
celestro

01.03.2018 um 17:56 Uhr

"Wenn ich Dich richtig verstehe, dann ist das ok wenn es jemand macht, der nicht im WV ist, aber nicht wenn es jemand macht der im WV ist. Richtig?"

Hatten wir die Frage und die dazugehörige Antwort nicht schon ?

Ja !

Frage: Erstellt am 28.02.2018 um 16:54 Uhr von Pjöööng

Antwort: Erstellt am 28.02.2018 um 17:03 Uhr von celestro

P
Pjöööng

02.03.2018 um 14:35 Uhr

Nein, wir hatten die Frage noch nicht und die Antwort schon gar nicht.

Hätte ich aus Deinem "Kommt darauf an. Wenn ein Mitglied des WV seinem Kumpel sagt: "mach schonmal die Liste und sammel Unterschriften, wir hängen das Wahlaauschreiben am Montag raus" natürlich auch. " geschlossen hätte, dass es im Falle eines von der Kommunikation mit dem WV ausgeschlossenen AN dann unbedenklich sei, dann hättest Du mir sicherlich geantwortet dass Du dieses so nie gesagt hast.

Demnach vertrittst Du also die Auffassung dass ein Mitglied des WV insofern bei der Wahl zu benachteiligen ist, als dass er, im Gegensatz zu anderen Kandidaten, erst mit der Sammlung von Kandidaten und Stützunterschriften beginnen darf wenn das Wahlausschreiben ausgehängt wurde?

C
celestro

02.03.2018 um 15:24 Uhr

"Demnach vertrittst Du also die Auffassung dass ein Mitglied des WV insofern bei der Wahl zu benachteiligen ist, als dass er, im Gegensatz zu anderen Kandidaten, erst mit der Sammlung von Kandidaten und Stützunterschriften beginnen darf wenn das Wahlausschreiben ausgehängt wurde?"

Nein !

P
Pjöööng

02.03.2018 um 15:32 Uhr

Dann ist Gleichberechtigung für Dich unmoralisch?

C
celestro

02.03.2018 um 15:53 Uhr

"Dann ist Gleichberechtigung für Dich unmoralisch?"

Nein !

Als BR-Kandidat brauchte ich Stützunterschriften. Da ich auch WV bin, habe ich die aber nicht selbst gesammelt, sondern dies meinen Mitstreitern auf der Liste überlassen. Ich habe also Kandidatur und Amt strikt getrennt. Und natürlich habe ich meinen Mitstreitern keine Informationen darüber geliefert, z.B. wer schon Unterstützer ist (damit könnte man gezielter Personen ansprechen, die noch nicht unterstützt haben).

Ergo: Unmoralisch ist (was ich schon die ganze Zeit sage), wenn man Informationen aus dem Amt zum persönlichen Vorteil nutzt.

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