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Betriebsratszusammenlegung

S
sokmzg
Feb 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind zwei kleine Betriebe ca.60km voneinander entfernt. Wir haben einen gemeinsamen Werksleiter und gehören zu einem großen Unternehmen.

Da wir beide nur einen Einser Betriebsrat wählen dürfen, haben wir gemeinsam mit der Gewerkschaft beschlossen einen gemeinsamen Betriebsrat, dann einen Dreier Betriebsrat, zu wählen. Ist das so machbar ?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

26.02.2018 um 18:05 Uhr

und was habt Ihr miteinander zu tun, daß die GW so eine Idee hat ?

S
sokmzg

26.02.2018 um 18:43 Uhr

Wir haben ein paar MA die in beiden Werken eingesetzt werden. Ansonsten gehören wir zum selben Unternehmen. Haben so direkt aber wenig miteinander zu schaffen.

K
krambambuli

26.02.2018 um 19:45 Uhr

Der kleinere Betrieb könnte darüber abstimmen, ob er im "Hauptbetrieb" mit wählt (§ 4 BetrVG). Hauptbetrieb ist dabei nicht die Hauptverwaltung, sondern der Betrieb, dem der kleinere Betrieb betriebsorganisatorisch zugeordnet werden kann.

L
Legis

27.02.2018 um 07:57 Uhr

unklar ist, ob im Kleinbetrieb ein BR besteht. Ich entnehme dem Gesetz, dass in diesem Fall keine Zusammenlegung der Wahl gem. §4 BetrVG stattfinden kann.

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