Erstellt am 26.02.2018 um 17:05 Uhr von celestro
und was habt Ihr miteinander zu tun, daß die GW so eine Idee hat ?
Erstellt am 26.02.2018 um 17:43 Uhr von sokmzg
Wir haben ein paar MA die in beiden Werken eingesetzt werden. Ansonsten gehören wir zum selben Unternehmen.
Haben so direkt aber wenig miteinander zu schaffen.
Erstellt am 26.02.2018 um 18:45 Uhr von Krambambuli
Der kleinere Betrieb könnte darüber abstimmen, ob er im "Hauptbetrieb" mit wählt (§ 4 BetrVG). Hauptbetrieb ist dabei nicht die Hauptverwaltung, sondern der Betrieb, dem der kleinere Betrieb betriebsorganisatorisch zugeordnet werden kann.
Erstellt am 27.02.2018 um 06:57 Uhr von Legis
unklar ist, ob im Kleinbetrieb ein BR besteht. Ich entnehme dem Gesetz, dass in diesem Fall keine Zusammenlegung der Wahl gem. §4 BetrVG stattfinden kann.