Hat der Arbeitgeber ein Recht auf Akteneinsicht beim Wahlvorstand schon vor Ausgang der Wahl ? (Will Zustandekommen / Beschluß zu der Wählerliste ansehen)
Erstellt am 21.02.2018 um 17:58 Uhr von celestro Der AG hat kein Recht in diese Unterlagen zu schauen. Weder vor noch während und auch nicht nach der Wahl.