Außenarbeitsplatz des ASB bei uns - dürfen diese Kollegen BR wählen
Hallo, bei uns sind 2 Personen im Rahmen eines Außenarbeitsplatzes vom ASB (ArbeiterSamariterBund) eingesetzt. Sprich die Personen sind in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) angestellt und bei uns unbefristet gegen (geringes) Entgelt eingesetzt. Die Kündigungsfrist für den Einsatz beträgt 3 Arbeitstage. Dürfen diese beiden unseren Betriebsrat mit wählen? Im BetrVG finde ich nichts dazu. Beide Personen sind leicht beeinflußbar und bilden sich kaum eine eigene Meinung. Danke Marlene
Community-Antworten (3)
19.02.2018 um 12:00 Uhr
Was machen diese Menschen denn bei Euch? Sind sie irgendwie in den Betriebsablauf eingegliedert indem sie z.B. regelmäßige Begehungen machen, Eure Betreuten schulen oder ähnliches? Oder sitzen sie nur da und warten darauf dass sich jemand verletzt um dann selbständig Erste Hilfe zu leisten?
19.02.2018 um 12:22 Uhr
"Sprich die Personen sind in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) angestellt und bei uns unbefristet gegen (geringes) Entgelt eingesetzt"
Auch geringfügig Beschäftigte sind wahlberechtigta AN. Es kommt nicht auf das Vertragsverhältnis an, sondern auf die Eingliederung in den Betrieb.
Ein Indiz dafür ist z.B. auch, ob der BR zur Einstellung gehört wurde. Die entscheidende Frage dürfte aber sein, wer die Anweisungen zur Arbeit erteilt .
19.02.2018 um 12:29 Uhr
Die von Dir genennten Personen sind keine Arbeitnehmer i.S.d. BetrVG: § 5 Abs. 2 Nr 4. Auch in der Werkstatt für Behinderte sind sie bei der BR-Wahl weder aktiv noch passiv wahlberechtigt, sondern wählen einen sog. Werkstattrat.