Hallo,
bei uns sind 2 Personen im Rahmen eines Außenarbeitsplatzes vom ASB (ArbeiterSamariterBund) eingesetzt. Sprich die Personen sind in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) angestellt und bei uns unbefristet gegen (geringes) Entgelt eingesetzt. Die Kündigungsfrist für den Einsatz beträgt 3 Arbeitstage. Dürfen diese beiden unseren Betriebsrat mit wählen? Im BetrVG finde ich nichts dazu. Beide Personen sind leicht beeinflußbar und bilden sich kaum eine eigene Meinung.
Danke
Marlene