Erstellt am 19.02.2018 um 11:00 Uhr von Pjöööng
Was machen diese Menschen denn bei Euch? Sind sie irgendwie in den Betriebsablauf eingegliedert indem sie z.B. regelmäßige Begehungen machen, Eure Betreuten schulen oder ähnliches? Oder sitzen sie nur da und warten darauf dass sich jemand verletzt um dann selbständig Erste Hilfe zu leisten?
Erstellt am 19.02.2018 um 11:22 Uhr von hansimglueck
"Sprich die Personen sind in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) angestellt und bei uns unbefristet gegen (geringes) Entgelt eingesetzt"
Auch geringfügig Beschäftigte sind wahlberechtigta AN. Es kommt nicht auf das Vertragsverhältnis an, sondern auf die Eingliederung in den Betrieb.
Ein Indiz dafür ist z.B. auch, ob der BR zur Einstellung gehört wurde. Die entscheidende Frage dürfte aber sein, wer die Anweisungen zur Arbeit erteilt .
Erstellt am 19.02.2018 um 11:29 Uhr von AlterMann
Die von Dir genennten Personen sind keine Arbeitnehmer i.S.d. BetrVG: § 5 Abs. 2 Nr 4.
Auch in der Werkstatt für Behinderte sind sie bei der BR-Wahl weder aktiv noch passiv wahlberechtigt, sondern wählen einen sog. Werkstattrat.