Erstellt am 16.02.2018 um 14:23 Uhr von nicoline
Franzsik,
gar nichts müsst ihr machen. Der Mitarbeiter ist bis zum Wahltag wählbarer Mitarbeiter im Betrieb, scheidet zum 15.03., also nach dem Wahltermin, aus dem Betrieb aus, dann rückt eine Ersatzmitglied nach. Oder der Mitarbeiter erklärt bei der Wahl, dass er im Falle, dass er gewählt wir, die Wahl nicht annimmt.
*dürfen oder müssen wir auch ein neues Mitglied in die Liste mit dazu nehmen aufgrund der veränderten Tatsachen.*
Nein!!