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Wichtige Frage Betriebsratswahl Verhältniswahl Frauenquote

T
thomson2017
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen wir haben bei uns im Unternehmen eine Listenwahl es wird 5 Listen geben auf denen nur Männer stehen. Im Unternehmen sind 186 Männer und 25 Frauen. Jetzt habe ich erfahren das eine Person aus dem Unternehmen die Wahl anfechten möchte, da das minderheitengeschlecht nicht vertreten ist. Ist das so einfach möglich ? Was wäre wenn keiner die Wahl anfechtet und die Wahl findet statt ohne Minderheitengeschlecht sind dann die Beschlüsse wirksam oder können die später dann angefochten werden? Was passiert dann, ist die komplette Wahl nichtig oder wird dann einfach eine Frau hinzugefügt ?

Danke für eure Antworten

98007

Community-Antworten (7)

B
BRHamburg

11.02.2018 um 12:59 Uhr

Wenn sich keine Frau zur Wahl stellen will, kann auch keine Frau in den BR gewählt werden. Es muss ein Kandidat des Geschlechts in der Minderheit auf zumindestens einer Liste stehen um diesen Kandidaten berücksichtigen zu können. Und nur so am Rand, wenn man's genau nimmt, dürften weder die Frauen noch die Männer das Geschlecht in der Minderheit stellen.

R
Reeperbahn

11.02.2018 um 13:14 Uhr

Das wäre die Chance für eine Liste "Die Amazonen". Aber bis auf BRHamburgs mathematische Mutmaßungen stimme ich ihm zu.

C
celestro

11.02.2018 um 13:21 Uhr

"Jetzt habe ich erfahren das eine Person aus dem Unternehmen die Wahl anfechten möchte, da das minderheitengeschlecht nicht vertreten ist. Ist das so einfach möglich ?"

1.) Eine Person alleine, kann überhaupt nichts anfechten.

2.) Ihr könnt einer Anfechtung totl relaxed entgegen schauen. Denn eine BR-Wahl ist NICHT anfechtbar, weil sich keine Frau auf den Listen befindet. Eine Anfechtung würde (sofern Sie nicht auf andere Dinge abzielt) abgeschmettert werden.

P
Pjöööng

12.02.2018 um 11:37 Uhr

Zitat (BRHamburg): "Und nur so am Rand, wenn man's genau nimmt, dürften weder die Frauen noch die Männer das Geschlecht in der Minderheit stellen. "

Wieso?

N
nicoline

12.02.2018 um 12:24 Uhr

Jetzt habe ich erfahren das eine Person aus dem Unternehmen die Wahl anfechten möchte, Zeigt schon mal, dass diese Person wohl null Ahnung hat. Reaktion des WV => entspannt zurücklehnen, lächeln, weiter machen.

Ist das so einfach möglich? NEIN! Weil => 1.) Eine Person alleine, kann überhaupt nichts anfechten. Reaktion des WV => entspannt zurücklehnen, lächeln, weiter machen.

Was wäre wenn keiner die Wahl anfechtet und die Wahl findet statt ohne Minderheitengeschlecht Ein Geschlecht in der Minderheit kann nur dann bei der Anzahl der zu vergebenden Sitze im BR berücksichtigt werden, wenn sich auch eine Angehörige dieses Geschlechts zur Wahl aufstellen lässt. Das ist aber bei euch nicht der Fall. Insofern erübrigt sich, zumindest bei euch, die Beantwortung des Rests der Frage.

Was passiert dann, ist die komplette Wahl nichtig WENN ........ der WV diesen Fehler tatsächlich begehen würde, wäre das ein schwerwiegender Verstoß gegen die Wahlordnung, der zudem auch noch Einfluß auf das Wahlergebnis hätte. Also ja, dann wäre sie aller Wahrscheinlichkeit nach nichtig. ABER IHR MACHT JA DIESEN FEHLER NICHT!

  • oder wird dann einfach eine Frau hinzugefügt ?* Nein, ganz sicher nicht!

Meine Standardfrage: Hatte der WV eine Schulung?

N
nicoline

12.02.2018 um 12:43 Uhr

Zitat Pjöööng: Wieso? Vermeintlich 3. Geschlecht ?!?!

T
thomson2017

12.02.2018 um 20:34 Uhr

ja Wahlvorstand war auf Schulung ?? Ok danke erstmal für eure Antworten bin ja mal gespannt was da noch passiert

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