Erstellt am 11.02.2018 um 11:59 Uhr von BRHamburg
Wenn sich keine Frau zur Wahl stellen will, kann auch keine Frau in den BR gewählt werden. Es muss ein Kandidat des Geschlechts in der Minderheit auf zumindestens einer Liste stehen um diesen Kandidaten berücksichtigen zu können. Und nur so am Rand, wenn man's genau nimmt, dürften weder die Frauen noch die Männer das Geschlecht in der Minderheit stellen.
Erstellt am 11.02.2018 um 12:14 Uhr von Reeperbahn
Das wäre die Chance für eine Liste "Die Amazonen". Aber bis auf BRHamburgs mathematische Mutmaßungen stimme ich ihm zu.
Erstellt am 11.02.2018 um 12:21 Uhr von celestro
"Jetzt habe ich erfahren das eine Person aus dem Unternehmen die Wahl anfechten möchte, da das minderheitengeschlecht nicht vertreten ist. Ist das so einfach möglich ?"
1.) Eine Person alleine, kann überhaupt nichts anfechten.
2.) Ihr könnt einer Anfechtung totl relaxed entgegen schauen. Denn eine BR-Wahl ist NICHT anfechtbar, weil sich keine Frau auf den Listen befindet. Eine Anfechtung würde (sofern Sie nicht auf andere Dinge abzielt) abgeschmettert werden.
Erstellt am 12.02.2018 um 10:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (BRHamburg):
"Und nur so am Rand, wenn man's genau nimmt, dürften weder die Frauen noch die Männer das Geschlecht in der Minderheit stellen. "
Wieso?
Erstellt am 12.02.2018 um 11:24 Uhr von nicoline
*Jetzt habe ich erfahren das eine Person aus dem Unternehmen die Wahl anfechten möchte,*
Zeigt schon mal, dass diese Person wohl null Ahnung hat. Reaktion des WV => entspannt zurücklehnen, lächeln, weiter machen.
*Ist das so einfach möglich?*
NEIN! Weil => 1.) Eine Person alleine, kann überhaupt nichts anfechten. Reaktion des WV => entspannt zurücklehnen, lächeln, weiter machen.
*Was wäre wenn keiner die Wahl anfechtet und die Wahl findet statt ohne Minderheitengeschlecht*
Ein Geschlecht in der Minderheit kann nur dann bei der Anzahl der zu vergebenden Sitze im BR berücksichtigt werden, wenn sich auch eine Angehörige dieses Geschlechts zur Wahl aufstellen lässt. Das ist aber bei euch nicht der Fall. Insofern erübrigt sich, zumindest bei euch, die Beantwortung des Rests der Frage.
*Was passiert dann, ist die komplette Wahl nichtig*
WENN ........ der WV diesen Fehler tatsächlich begehen würde, wäre das ein schwerwiegender Verstoß gegen die Wahlordnung, der zudem auch noch Einfluß auf das Wahlergebnis hätte. Also ja, dann wäre sie aller Wahrscheinlichkeit nach nichtig.
ABER IHR MACHT JA DIESEN FEHLER NICHT!
* oder wird dann einfach eine Frau hinzugefügt ?*
Nein, ganz sicher nicht!
Meine Standardfrage: Hatte der WV eine Schulung?
Erstellt am 12.02.2018 um 11:43 Uhr von nicoline
Zitat Pjöööng: Wieso?
Vermeintlich 3. Geschlecht ?!?!
Erstellt am 12.02.2018 um 19:34 Uhr von thomson2017
ja Wahlvorstand war auf Schulung ??
Ok danke erstmal für eure Antworten bin ja mal gespannt was da noch passiert