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BR Wahl und Vermögensverfall

H
Hannes71
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

auf der Seite: http://www.bayern.de/schoeffenwahl-fuer-den-zeitraum-2019-bis-2023-justizminister-bausback-stellen-sie-sich-zur-wahl-der-rechtsstaat-lebt-von-ihrem-einsatz-mit-ihrem-ehrenamtlichen-engagement-staerken-sie-das-ver/?seite=1579

steht: Nicht als Schöffe berufen werden sollen Personen, die z. B. in Vermögensverfall geraten sind.

Gilt dies auch für die BR Wahl ? Wenn ja, wie lange muss jemand aus der Insolvenz sein, um sich wieder der Wahl stellen zu können ? Gilt die auch für den Ehepartner ?

MfG

40401

Community-Antworten (1)

A
AlterMann

07.02.2018 um 08:50 Uhr

Deine Frage hat mit einer BR-Wahl nichts zu tun, BR-Mitglieder sind keine Schöffen. Das BetrVG kennt einen Ausschluss von insolventen Menschen nicht. Die Wählbarkeit und deren Ausschluss ist abschließend geregelt in § 8 BetrVG.

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