BR Wahl und Vermögensverfall
Hallo,
steht: Nicht als Schöffe berufen werden sollen Personen, die z. B. in Vermögensverfall geraten sind.
Gilt dies auch für die BR Wahl ? Wenn ja, wie lange muss jemand aus der Insolvenz sein, um sich wieder der Wahl stellen zu können ? Gilt die auch für den Ehepartner ?
MfG
Community-Antworten (1)
07.02.2018 um 08:50 Uhr
Deine Frage hat mit einer BR-Wahl nichts zu tun, BR-Mitglieder sind keine Schöffen. Das BetrVG kennt einen Ausschluss von insolventen Menschen nicht. Die Wählbarkeit und deren Ausschluss ist abschließend geregelt in § 8 BetrVG.
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