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Sind neue Angestellte wahlberechtigt?

S
Schneefee1
Apr 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren gerade wer ist ´wahlberechtigt` bei der BR-Wahl 2018, und zwar geht es ausschließlich um neu angestellte Mitarbeiter die jetzt im Januar, Februar und April neu anfangen. Dürfen die Kollegen am 24.04.2018 wählen gehen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Community-Antworten (2)

H
HamburgerHecht

29.01.2018 um 16:04 Uhr

Wahlberechtigt, also mit dem aktiven Wahlrecht ausgestattet sind laut § 7 Satz 1 BetrVG alle diejenigen, die ...

  • Arbeitnehmer sind,
  • dem Betrieb angehören und
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben.
H
hansimglueck

29.01.2018 um 18:44 Uhr

auf deutsch: die Länge der Betriebszugehörigkeit spielt keine Rolle.

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