35 Stundenwoche
Hallo Leute ! Bei uns besteht noch kein BR. Noch nicht.Tarifgebunden ist unser AG auch nicht. In den Arbeitsverträgen der MA ist eine 35 Stundenwoche vereinbart.Nun wird an manchen Tagen mal mehr und mal weniger gearbeitet.An manchen Tagen aber überhaupt nicht. Aber die MA kommen immer auf ihre 35 Stunden. Manche MA glauben aber, dass ihnen auch Vergütung für die arbeitfreien Tage zusteht.Wie ist Euere Meinung dazu ?
Community-Antworten (3)
15.01.2018 um 17:51 Uhr
Das kommt darauf an, wie die arbeitsfreien Tage zustande kommen.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr einen Dienstplan habt wo drin steht, wer wann wie lange arbeitet. Die Gesamtstundenzahl ist dann pro Woche 35. Alles gut. Arbeitsfreie Tage wären nicht vergütungspflichtig.
Habt ihr Gleitzeit und entscheidet mehr oder weniger selbst, wann ihr eure Arbeitsleistung erbringt, auch dann sind arbeitsfreie Tage nicht vergütungspflichtig.
Anders wäre es, wenn ihr morgens auf Arbeit erscheint und euer Chef sagt: "Heute gibt's nix zu tun, schönen Tag noch." Dann müsste er euch die Zeit trotzdem vergüten, da ihr eure Arbeitsleistung angeboten habt (geregelt in §615 BGB).
16.01.2018 um 09:30 Uhr
Na um dies zu beurteilen müsste man einen Arbeitsvertrag sehen. Wenn dort nur die 35 Wochenstunde festgehalten ist aber keine eindeutige Verteilung der Stunden sind arbeitsfreie Tage mit Sicherheit nicht vergütungspflichtig.
17.01.2018 um 17:06 Uhr
Vielen Dank für Euere Antworten. So war auch meine Einschätzung