Erstellt am 16.09.2014 um 21:31 Uhr von AlterMann
Natürlich müsst Ihr nicht bei der Gewerkschaft eintreten, aber es wäre zu empfehlen. Die kennen sich nämlich mit so was aus...
Zum Rest der Fragen:
-Im Zeugnis haben Betriebsratstätigkeiten (mit wenigen Ausnahmen) nichts zu suchen, der neue AG sollte davon also nichts mitbekommen. Übrigens soll es auch Firmen geben, die solche Lete gerne einstellen, weil sie Verantwortung übernehmen.
-Alle Kandidaten haben 6 Monate Kündigungsschutz ab Aufruf zur Wahlversammlung bzw. ab Tag der Kandidatur. Betriebsratsmitglieder sowieso, nachrückende Mitglieder nur eingeschränkt.
-Wenn der Chef ausrastet und die Wahlplakate runterrreißt, macht er sich strafbar. Aber u.a. dafür wäre eine vorherige Abstimmung mit der Gewerkschaft sinnvoll. Die kann dann nämlich ohne Repressalien Strafanzeige stellen.
-Klar kann der Chef an der Wahlurne stehen. Nützt nur nix. Wenn auch nur die Kandidaten wählen, ist die Wahl gültig. Eine Mindestbeteiligung gibt es nicht.
-Schutz vor Mobbing: s.o., Gewerkschaft. Die hat dafür die richtigen Anwälte, und für Mitglieder kostenlos.
Erstellt am 16.09.2014 um 22:08 Uhr von gironimo
Ergänzend:
§ 15 Abs. 3a KSchG: "Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung nach § 17 Abs. 3, § 17a Nr. 3 Satz 2, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes einlädt oder die Bestellung eines Wahlvorstands nach § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4, § 17a Nr. 4, § 63 Abs. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 oder § 116 Abs. 2 Nr. 7 Satz 5 des Betriebsverfassungsgesetzes beantragt, ist vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; der Kündigungsschutz gilt für die ersten drei in der Einladung oder Antragstellung aufgeführten Arbeitnehmer (...)
Allerdings, wenn der Chef "ausrastet" konstruiert er eben u.U. einen Grund zur fristlosen Kündigung. Und er stellt sich nicht an die Urne sondert schüchtert die AN und Kandidaten schon vorher ein.
Darum ist der Rat von AlterMann schon gut, wenn Ihr Euch der Hilfe der Gewerkschaft bedienen könntet. Ihr solltet halt Mitglied werden.
So gesehen >die Firma ist nicht in der IG Metall< das geht ja auch nicht. Nur AN können Mitglied werden. Und wenn Ihr drei Mitglied werdet, hat Euer Betrieb eine Gewerkschaft, die im Betrieb vertreten ist.
Erstellt am 17.09.2014 um 12:18 Uhr von Pickel
Ergänzend dazu aber:
- Je nach Branche und Region fragen AG auch gerne noch einmal mündlich beim vorherigen Arbeitgeber nach, wie sich der Bewerber so gemacht hat. Und dass dann telefonisch nicht das Wort BR fällt, dafür würde ich keine Hand ins Feuer legen.
- Der AG kann wenn er euch feindlich gesinnt ist, natürlich inoffiziell eine AG-freundliche Liste initieren. Erfahrungsgemäß erhält diese Liste dann auch zumindest soviele Stimmen, dass es für einen Sitz reicht. Je nachdem, wie viele von euch in den BR wollen, könnte das den Kündigungsschutz beeinflussen.
Aber auch normale Mitarbeiter, die sich im BR einsetzen wollen, könnten sich zur Wahl stellen - und euren langfristigen KSchutz gefährden.