Erstellt am 03.09.2013 um 16:22 Uhr von Charlys
Das Geburtsdatum soll, dient dazu bei Namensgleichheit festzustellen wer wer ist
Erstellt am 03.09.2013 um 16:41 Uhr von gironimo
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein (§ 14 BetrVG)
und
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG)
Dazu dient es auch noch. Aber aus meiner Sicht eher eine Frage für größere Betriebe. In kleineren Betrieben dürfte es dem Wahlvorstand ein leichtes sein, den Unterzeichner zu identifizieren und die Wahlberechtigung festzustellen.
Die Formulare sind halt für alle Eventualitäten ausgelegt. Aus meiner Sicht ist eine Stützunterschrift jedenfalls deshalb nicht ungültig, wenn das Geburtsdatum fehlt.
Erstellt am 03.09.2013 um 20:38 Uhr von Hartmut
Die Wahlordnung (WO) ist da leider ganz unerbittlich. Nach §6 Abs 3 WO sind die Bewerber "unter Angebe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen."
Unter §8 Abs. 2 WO steht dann noch, dass Vorschlagslisten (also nicht nur einzelne Einträge!) ungültig sind, "[..] auf denen die Beweberinnen oder Bewerber nicht in der in §6 Abs. 3 bestimmten Weise bezeichnet sind".
Sprich, wenn auch nur ein Geburtsdatum fehlt, ist die ganze Liste ungültig! Immerhin, innerhalb von drei Arbeitstagen ist dieser Fehler heilbar.
Erstellt am 04.09.2013 um 07:23 Uhr von Kölner
@hartmut
Humbug! Es geht nicht um den Bewerber, sondern um den Unterstützer!
Lies mal die frage richtig.
@BRtoni
Man kann das Geburtsdatum bei den unterstützern auch weglassen.
Erstellt am 04.09.2013 um 15:20 Uhr von xumuimhxer
"Zweifelt an" -- in wiefern? Denkt er, die Stützunterschriften seien mit Geburtsdatum ungültig, oder möchte er unterstützen, aber sein Geburtsdatum geheim halten?
Im ersten Fall, s.o.
Im zweiten Fall kann man ihm freundlich sagen, dass sowohl der alte BR als auch der Wahlvorstand sein Geburtsdatum bereits kennen, und dass die Bewerber, die er unterstützt, dieses kennen werden, wenn sie gewählt werden (was er ja offensichtlich will). Und dass die Liste der Stützunterschriften nicht veröffentlicht wird.