Erstellt am 23.11.2012 um 07:38 Uhr von meckerziege
Sofern sie wählbar sind und gewählt werden - wohl keine Chance!!
Überzeuge doch einige weitere Kollegen, zu kandidieren.
Ansonsten hast du in der Opposition zukünftig viel Spaß -
ich spreche aus Erfahrung!!
Erstellt am 23.11.2012 um 08:58 Uhr von rechtbekommen
Du als BRM solltest wissen waer wsehlbar ist vor allem solltest Du aber auch §119 BetrVG kennen. Es liegt letztlich an den Waehlern wen sie waehlen.
Erstellt am 23.11.2012 um 09:09 Uhr von Snooker
@rechtbekommen
Wähler werden auch die dem Cheffe nahestehenden Personen sein. Jeder von denen gibt sich selbst eine Stimme, und schon sind sie drin. Zumindest wenn man davon ausgehen kann das sich niemand anders als der/die Fragesteller/in aufstellen lässt.
@koala
Sollte es so kommen das Du in der Opposition sein wirst, kämpfe nicht nur gegen sie an während der Amtszeit, sondern überdenke jede Deiner Eingaben. Geschick bringt einen öfters weiter als wie gleich mit dem §119 BetrVG zu wedeln.
Erstellt am 23.11.2012 um 19:43 Uhr von insidereasf
Ist schon interessant, was "unser" BR-Vorsitzender so im Forum von sich gibt. Glaubt er tatsächlich wir Mitarbeiter sind unwissende Schafe und kennen die einschlägigen Foren nicht? Dann nennt er auch noch seinen Vornamen und eine von ihm bevorzugte Abkürzung. Nie lies sich einer leichter identifizieren.
Also, unser BR bestand aus drei Mitgliedern. Ein Mitglied hat zum Ende Juli gekündigt, das andere Mitglied Ende August. Ersatzmitglieder gab es leider keine.
Er wurde dann aufgefordert Neuwahlen einzuleiten (§ 13, Abs. 2, Nr. 2 BetrVG). Die Aufforderung erfolgte aus der Belegschaft heraus. Immerhin haben wir das Recht von einem 3er Gremium vertreten zu werden und nicht nur von einem Mitarbeiter.
Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen und hat dieses Ansinnen immer mit dem Hinweis ausgeschlagen es stünde ja noch ein Prozess im Raum (AG hat die Wahl angefochten).
Durch einen Wechsel in unserer Geschäftsleitung wurde diese Anfechtung zurückgezogen.
Vom Gericht ist er aufgefordert worden den Wahlvorstand zu bestellen. Hat er bis heute nicht getan, schlimmer noch, er will die Wahl weiter herauszögern und erst im Januar 13 neu wählen lassen (§ 23 BetrVG lässt grüßen).
Damit nicht genug, die Kollegen die er hier als AG nahe bezeichnet und diffamiert werden sind genau die zwei Kollegen die ihn seit Monaten an seine Pflichten erinnern und Neuwahlen fordern. DAS ist nicht arbeitgebernah, das ist belegschaftsnah.
Immerhin haben wir als Mitarbeiter auch dazugelernt, es werden sich 6 Kolleginnen und Kollegen zur Wahl stellen.
Erstellt am 24.11.2012 um 07:01 Uhr von Hoppel
Tja, die Welt ist eben doch klein ... :-)))
Schön, auch mal eine andere Sicht der Dinge lesen zu können.
@ insidereasf
Viel Glück! Ihr werdet schon das Richtige tun ...
Erstellt am 24.11.2012 um 09:08 Uhr von Kölner
@insidereasf, koala
Man kann sich nur wünschen, dass Ihr Euch nochmals intensiv überlegt, ob das Beträtigungsfeld 'Betriebsrat' tatsächlich das richtige ist.