Guten Abend,
Was ist im Vorfeld zu berücksichtigen, wenn zb von den Einladenden bei noch nicht bestehendem BR zur Wahlversammlung eingeladen wird und in der Einladung eine allgemeine emailadresse (zb gmx, web, gmail oä) für die Wahlvorschläge verwendet wird?
Ist es zulässig, dass die Initiatoren, welche weder Vorstand noch BR sind zugang zu diesem Postfach haben und nicht klar ist, wer hier noch zugreift? Zugreifen könnte?
Sind die Wahlvorschläge bis zur wahl auch datenschutzrechtlich zu schützen? Was muss unternommen werden, um auch Manipulation (bewusst oder durch Fehlerhafte email übermittlung) bei elektronischer wahl. Wann müssen die wahlvorschläge zur vorstandwahl und BR wahl im vereinfachten verfahren und von wem ausgewertet werden?