"Bei celestro wird der Antrag also vom BR gestellt und nicht vom AG... Ist schon ein interessantes Gremium, das von celestro."
Da hast Du etwas mißverstanden. Der Antrag kommt vom AG und normalerweise ist die Frage auch: "wer stimmt der Einstellung zu?" Nur wenn wir eine Zustimmungsverweigerung beschließen wollen, brauchen wir ja eine Mehrheit "dafür".
Es gibt hier aber mehrere Dinge, über die Du und nicoline mal nachdenken solltet.
1.) Warum steht im § für die Niederschrift "der Wortlaut des Beschlusses" muss enthalten sein? Wenn der AG immer den Antrag stellt "ich möchte den AN XYZ einstellen" könnte man sich das doch sparen, oder nicht?
2.) Wie schon angedeutet: Frage: "Wer stimmt der Einstellung zu?" 4 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 3 Nein-Stimmen. Was teilt Ihr denn dann dem AG mit? Zustimmung wurde verweigert? Wenn ja, aus welchem Grund?
3.) Ihr wollt die Zustimmung verweigern ... Grund:
"§ 99 Abs. 2 BetrVG
(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
5. eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist"
Wie beschließt Ihr das denn, wenn Ihr lediglich den Antrag vom AG habt?
"ist ja ganz eigenartig, wie unterschiedlich Juristen im gleichen Fach unterrichten. ich habe mehrere Schulungen zum BetrVG mitgemacht, nie war die Rede von einer solcher Vorgehensweise. Welch ein Glück für uns."
Wir hatten das Thema in der Schulung "eigentlich" fertig. Dann hatte jemand nochmal eine Frage und die Mehrheit dachte: "boah, was soll diese Frage jetzt, das war doch jetzt alles klar." Und der Schulungsleiter meinte: "o.k., spielen wir das nochmal durch. Ihr habt mir erzählt, Ihr hättet die Zustimmung schon einmal verweigert. Wie lautete die Beschlussfrage und wie war das Ergebnis?" Haben wir ihm erklärt und es war genauso wie fantil sagte: Frage = wer stimmt dem Antrag des AG auf Einstellung zu?" Ergebnis 4 Ja, 5 Nein!
Reaktion: "also habt Ihr die Zustimmungsverweigerung gar nicht beschlossen?" und wir "doch klar!". Und wie gesagt, der RA schlug die Hände über dem Kopf zusammen. Die anschließende "Aufklärung" dauerte dann nochmal einige Minuten.
P.S. Ein bißchen kann man das auch hier erkennen: http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/2_Organisation/1_Sitzungen/1_Leitung/2_Antraege/index.php
unten heißt es:
"Vorher stellt sich allerdings die Frage: Woran ist zu erkennen, welcher Antrag der "weitestgehende" ist? Dazu ein Beispiel:
1. Antrag: Der Betriebsrat soll gegen eine geplante Entlassung "Widerspruch auf Weiterbeschäftigung" einlegen.
2. Antrag: Der Betriebsrat soll die Frist für eine Stellungnahme verstreichen lassen (was faktisch eine Zustimmung zur Entlassung wäre).
Antrag 1 ist die "schärfere" Maßnahme, mit der mehr für den Betroffenen erreicht wird, also ist er der weitergehende Antrag und muss zuerst abgestimmt werden."
P.P.S. oder hier:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/korrekte-betriebsratsbeschluesse-treffen-worauf-ist-zu-achten/
daraus:
"Die Betriebsratsvorsitzende stellt den Antrag, der Einstellung von Frau Meyer nicht zuzustimmen.
Stimmen mindestens 4 anwesende Betriebsratsmitglieder mit „Ja“, kommt die Betriebsratsvorsitzende mit ihrem Antrag durch. Enthaltungen zählen wie „Nein“ Stimmen. Gibt es zum Beispiel nur 3 „Ja“ Stimmen, 2 „Nein“ Stimmen und 1 Enthaltung ist der Antrag abgelehnt. Es liegt nämlich Stimmengleichheit und keine Mehrheit vor."
und wer diesen Punkt mal bis zum Ende denkt, dem fällt auf:
die hier benannte BRV braucht eine Mehrheit an Leuten, die dem Antrag zustimmen. Enthaltungen werden als Nein gezählt. Sie braucht also 4 Ja-Stimmen. Es kann aber ja nicht sein, das die Enthaltungen mal für Zustimmung und mal für Zustimmungsverweigerung zählen. Der BRV (die BRV) könnte dies dann taktisch nutzen, so wie es beliebt.