Hallo zusammen,

wir sind ein Betrieb mit 51- 100 AN und der Wahlvorstand hat sich daher mit dem AG auf Persönlichkeitswahlen geeinigt. Es ist ein 5er Gremium zu wählen.
Wahlvorstand hat alle Mitarbeiter angeschrieben und einen Zettel beigelegt, wer kandidieren möchte und fordert die drei Stützunterschriften ein. Bis dahin alles Okay.
Was passiert, wenn jetzt z.B. eine Gewerkschaft eine Liste mit 7 Namen aus dem im Betrieb organisierten Mitgliedern einreicht? Wie muss diese Liste vom Wahlvorstand bei angeordneten Persönlichkeitswahlen berücksichtigt werden?
Vielen Dank!