BITTE DRINGEND RATSCHLAG! Kurzfristige Änderung der Wählerliste
Bei und ergibt sich (wahrscheinlich) kurzfristig eine Änderung der Wählerliste. Ein Leiharbeiter wird womöglich "umgetauscht". Als echter Leiharbeiter ist er wahlberechtigt. Die Stelle bleibt bestehen, nur die Person wird ausgetauscht.
Wie sollen wir damit umgehen, wenn er am Tag der Wahl freigestellt wird?
Darf er noch wählen? Ist die Wahl ungültig, wenn er wählt und am nächsten Tag quasi nicht mehr bei uns arbeitet?
Kann in der WO nichts dazu finden?!
Danke für jeden Hinweis!
Community-Antworten (1)
19.05.2006 um 11:11 Uhr
Jeder, der am Tag der Wahl in einem Arbeitsverhältnis steht ist wahlberechtigt (vereinfacht ausgedrückt). Wenn er am Wahltag nur freigestellt ist (aber noch in Lohn und Brot), kann er wählen. Endet am nächsten Tag das Beschäftigungsverhältnis macht dies nichts aus.
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