Bei und ergibt sich (wahrscheinlich) kurzfristig eine Änderung der Wählerliste.
Ein Leiharbeiter wird womöglich "umgetauscht". Als echter Leiharbeiter ist er wahlberechtigt. Die Stelle bleibt bestehen, nur die Person wird ausgetauscht.

Wie sollen wir damit umgehen, wenn er am Tag der Wahl freigestellt wird?

Darf er noch wählen?
Ist die Wahl ungültig, wenn er wählt und am nächsten Tag quasi nicht mehr bei uns arbeitet?

Kann in der WO nichts dazu finden?!

Danke für jeden Hinweis!