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Wie muss der Wahlvorstand mit Einsprüchen gegen die Wählerliste umgehen?
Die einfache Antwort darauf findet man in § 4 Abs. 2 der Wahlordnung. Hinter der einfachen Antwort verbergen sich in der Praxis jedoch einige Details. Dr. Matthias Ferstl erklärt euch, worauf ihr achten müsst, damit ihr auch beim Thema Wählerliste bestens vorbereitet seid und wisst, wie ihr als Wahlvorstand mit Einsprüchen wirklich umgehen müsst.
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