Forum
Wahlwissen
Videos
Seminare


Videos & Podcast

479 Aufrufe | vor 8 Jahren

Wer muss über das Wahlergebnis informiert werden?

Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, muss informiert werden:

Erstens: Der Arbeitgeber, und zwar durch eine Abschrift der Wahlniederschrift.
Zweitens: Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, und zwar durch eine Abschrift der Wahlniederschrift.
Drittens: Die Belegschaft, und zwar durch zwei-wöchigen Aushang, der in gleicher Weise bekannt zu machen ist, wie das Wahlausschreiben selbst.

Die neuesten Ratgeber Videos

Betriebsratswahl: Wahlkampf zur Wahl: Was ist erlaubt – und was nicht?

197 Aufrufe

Betriebsratswahl: Wahlkampf zur Wahl: Was ist erlaubt – und was nicht?

Zur Playlist
VideoPlayerImage