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1.036 Aufrufe | vor 8 Jahren

Sind Mitarbeiter in Elternzeit wahlberechtigt?

Kurz und knapp: Ja.

Und sie dürfen nicht nur wählen, sie dürfen sich sogar zur Wahl als Betriebsratsmitglied aufstellen lassen und sind dann, wenn sie in den Betriebsrat gewählt werden, ordentliche Betriebsratsmitglieder, wie die anderen ordentlichen Betriebsratsmitglieder auch.

Wenn Sie jetzt fragen, warum das so ist:

Zwar ruhen die Pflichten eines Elternzeit'lers für die Dauer der Elternzeit und es ist auch nicht die tatsächliche Bindung zum Betrieb mehr so gegeben.

Aber:

Zum Einen besteht der Arbeitsvertrag eben fort und, und vor allem, die Elternzeit wird vorübergehen und dementsprechend wird die Bindung zum Betrieb danach automatisch wieder stärker.

Oder wie die Juristen sagen:

Die Eingliederung des ehemaligen Elternzeit'lers in den Betrieb ist dann wieder erst Recht gegeben.

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