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Ist Betriebsratstätigkeit eine normale Berufstätigkeit?

Nein, Betriebsräte führen ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus und das ist nicht wie eine normale Berufstätigkeit zu werten. Sie engagieren sich freiwillig in diesem Ehrenamt für die Interessen ihrer Mitarbeiter, ihrer Kollegen, der Arbeitnehmer und dafür dürfen sie auch keine zusätzliche Vergütung erhalten, wie bei einer Arbeitsleistung.
Sie dürfen aber auch nicht benachteiligt werden und müssen, auch wenn sie freigestellt werden von der Arbeitsleistung, in dieser Zeit weiterbezahlt werden, als ob sie normal arbeiten würden. In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht steht die Betriebsratstätigkeit aber der Arbeitsleistung gleich und Unfälle, Wegeunfälle zu Betriebsratssitzungen zum Beispiel werden wie Berufsunfälle behandelt. Übrigens, grundsätzlich darf die Betriebsratstätigkeit gegen den Willen des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis auch nicht erwähnt werden.

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