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Betriebsratswahl: Wahlkampf zur Wahl: Was ist erlaubt – und was nicht?
Darf man bei der Betriebsratswahl eigentlich Wahlkampf machen? Die Antwort lautet: Ja, das ist erlaubt – sogar gegen andere Kandidaten. Selbst wenn falsche Behauptungen im Umlauf sind, gilt das laut Gesetz nicht automatisch als Behinderung der Wahl. Doch Achtung: Sobald es zu Gewaltandrohung, Erpressung oder anderen Formen von Zwang kommt, wird eine Grenze überschritten. Dann kann eine Wahlanfechtung gerechtfertigt sein. Für den Wahlvorstand heißt das: Genau hinschauen und für einen fairen Ablauf sorgen.
Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:20 - Arbeitgeber macht Wahlwerbung
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