Betriebsratswahl: Pflicht bei ausländischen Mitarbeitern erfüllen
Auch ausländische Mitarbeiter müssen über die Betriebsratswahl informiert werden – in einer Sprache, die sie verstehen. Der Wahlvorstand hat laut Wahlordnung die Pflicht, rechtzeitig über Wahlverfahren, Vorschlagslisten und Stimmabgabe zu unterrichten. Wie das konkret aussehen kann – mit Merkblatt oder Dolmetscher – erklärt dieses Video kompakt und praxisnah.
Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:33 - Kündigungsschutz
Weitere Informationen zum Thema:
Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → https://www.betriebsratswahl.de/