Wahlvorschlagsliste kontrollieren: So geht's

Als Wahlvorstand im normalen Wahlverfahren kontrollieren Sie folgendes: Wann ist Ihnen der Wahlvorschlag zugegangen?

Vermerken Sie Datum und Uhrzeit auf dem Wahlvorschlag und Bestätigen Sie beides derjenigen Person, die Ihnen den Wahlvorschlag übergeben hat.

Hat der Wahlvorschlag ein Kennwort?

Falls nein, dann haben Sie ihn mit Familienname und Vorname der beiden ersten in der Liste genannten zu bezeichnen. Dann rufen Sie als erstes folgendes:
Ist die Vorschlagsliste fristgerecht eingereicht worden? Die Bewerber, sind sie in erkennbarer Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag aufgeführt? Nochmal zu den Bewerbern: Sind die am Wahltag alle auch wirklich wählbar? Und hat die Liste genügend Unterstützer?

Ergab diese erste Prüfung bis hierhin, dass ein Fehler vorliegt, handelt es sich um einen unheilbaren Mangel. Das müssen Sie als Wahlvorstand dem Listenvertreter dann auch entsprechend mitteilen. Falls aber kein Mangel nach dieser ersten Prüfung vorliegt, prüfen Sie, Zweitens, weiter.

Sind die Bewerber in dem Wahlvorschlag richtig aufgeführt? Also mit Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung im Betrieb. Hat jeder Bewerber wirklich seine Zustimmung zu seiner Kandidatur schriftlich erteilt? Falls Stützunterschriften wegen doppelter Unterschrift zu streichen sind, Stichwort ist hier § 6 Abs. 5 der Wahlordnung, sind danach immer noch genügend gültige Stützunterschriften vorhanden? Falls diese zweite Prüfung einen Fehler ergab, dann ist die Liste derzeit ebenfalls ungültig, sie leidet aber an einem Fehler, der noch geheilt werden kann.

Sie als Wahlvorstand müssen daher den Listenvertreter möglichst rasch über den, beziehungsweise die, entsprechenden Fehler informieren und zugleich auffordern, den Fehler binnen einer Frist von drei Arbeitstagen zu beseitigen.