Wahlverfahren: Einstufig vs. Zweistufig

Vereinfacht einstufiges und vereinfacht zweistufiges Wahlverfahren sind nicht ganz dasselbe.
Das vereinfacht einstufige und vereinfacht zweistufige Wahlverfahren haben nämlich einen entscheidenden Unterschied. Denn dort nämlich, wo weder ein Betriebsrat, beziehungsweise Gesamtbetriebsrat, beziehungsweise Konzernbetriebsrat besteht, wo alle diese drei Gremien nicht bestehen, besteht auch kein Gremium, welches den Wahlvorstand bestellen kann. Daher muss auf der ersten Stufe eine Betriebsversammlung durchgeführt werden, auf der zunächst einmal der Wahlvorstand bestellt wird. Und der Wahlvorstand führt dann im zweiten Schritt die Wahl durch. Das ist also das vereinfacht zweistufige Wahlverfahren.

Im Unterschied dazu das vereinfacht einstufige Wahlverfahren. Hier ist die Wahl des Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung nicht nötig, weil bereits ein anderes Organ den Wahlvorstand bereits bestellt hat. Und klassischerweise bestellt nämlich der Betriebsrat den Wahlvorstand. Daher ist hier nur eine Stufe zu erklimmen. Nämlich die Durchführung der Wahl selbst. Das ist also das vereinfacht einstufige Wahlverfahren.