BR-Wahl: Muss der Arbeitgeber neutral bleiben?

Der Chef darf eine Meinung haben rund um die Betriebsratsratswahl – entschied das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahre 2017. Doch inwieweit muss der Arbeitgeber neutral bleiben? Unsere Rechtsanwälte Niklas Pastille und Arne Schrein erklären euch, was der Arbeitgeber wirklich darf und was verboten ist.

Inhalt:
0:30 - Beeinflussung der Betriebsratswahl
0:48 - Meinungsfreiheit des Arbeitgebers
1:48 - Beeinflussung durch konkrete Vor- und Nachteile
3:46 - Urteil BAG, Beschl. v. 25.10.2017 7 ABR 10/16

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Seminare zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/seminare

Weitere Informationen zum Thema:
Infos zum Thema Behinderung der Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/betriebsratswahl-behinderung