Bestellung des Wahlvorstands | Betriebsratswahl 2022 | Schritt 1

Bevor Sie einen neuen Betriebsrat wählen bzw. gründen können, benötigen Sie einen Wahlvorstand. Dieser Wahlvorstand wird nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Betriebsrat bestellt. Achten Sie hierbei auf die richtige Terminsetzung!

So gehen Sie vor:

1. Einladung zur Betriebsratssitzung.
2. Auf der Sitzung wird der Wahlvorstand bestellt. Dazu muss die Zusammensetzung dessen festgelegt werden. (§ 16 Abs. 1 BetrVG)
3. Erstellen Sie hierüber ein Protokoll.
4. Benachrichtigung der bestellten Wahlvorstandsmitglieder.
5. Benachrichtigung des Arbeitgebers über die Bestellung des Wahlvorstands.

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