Das Betriebsratsamt - ein Karriereknick?

Als Betriebsratsanwalt will ich ehrlich mit Ihnen sein. Ich habe es nicht zum ersten Mal erlebt, dass die Amtstätigkeit im Betriebsrat einen Karriereknick nach sich zieht. Das heißt nicht, dass das Betriebsratsamt, wichtig wie es ist, ein Karrierekiller wäre. Allerdings, Sie müssen schon darauf achten, dass Sie während Ihrer Amtstätigkeit nicht benachteiligt werden, auch in Entgeltfragen. Nie dürfen Sie weniger verdienen, als ein mit Ihnen vergleichbarer Arbeitnehmer, auch müssen Sie genauso häufig befördert werden, wie ein Arbeitnehmer, der mit Ihnen vergleichbar ist.
Vor allem aber sieht das Gesetz es vor, dass Sie nach dem Ende Ihrer Amtstätigkeit bevorzugt berücksichtigt werden, wenn es darum geht eine, typischerweise wegen der Betriebsratsarbeit unterbliebene, betriebsübliche Entwicklung nachzuvollziehen. Das betrifft zunächst einmal alle freigestellten Betriebsratsmitglieder, unabhängig von der Frage, wie lange sie überhaupt freigestellt gewesen sind. Die Freistellung selbst ist offenbar in der Praxis oftmals ein echtes Problem. Denn wer freigestellt ist, obwohl dieses Institut sinnvoll ist, der verliert schnell den Bezug zu seinen eigentlichen beruflichen Aufgaben. Deshalb, immerhin, will das Gesetz freigestellte und mittelbar auch nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder schützen.

Wo das steht?

In §38 Abs. 4.
Fast völlig unbekannt diese Norm, deswegen darf ich sie Ihnen vorlesen:

"Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden."

Und jetzt wichtig:

"Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene, betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen."

Für Mitglieder des Betriebsrats, die länger freigestellt worden sind, gilt sogar eine noch längere Frist.

Liebe Kollegen, was können wir daraus lernen?

Das Gesetz lügt nie. Das Gesetz selbst weiß genau, dass Betriebsratstätigkeit nicht nur ein Zuckerschlecken ist, sondern auch eine Bürde sein kann, insbesondere wenn ich mich habe freistellen lassen.

Jetzt tun Sie mir einen Gefallen:

Achten Sie nicht nur auf die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die sind wichtig genug, aber achten Sie auch auf sich selbst. Es kann nicht angehen, dass Sie, weil Sie sich für Dritte einsetzen und das auch noch ehrenamtlich, einen dauernden Knick in Ihrer Karriere erleiden. Dagegen können auch Sie selbst etwas tun. Denken Sie an den Paragraphen, den ich Ihnen vorgelesen habe, auch dann wenn Sie nicht freigestellt sind. Denn auch dann dürfen Sie, wie Sie wissen, keineswegs benachteiligt werden.