Die größten Vorurteile gegen Betriebsräte

Es kursieren eine ganze Menge Vorurteile gegenüber Betriebsräten. Nicht nur Arbeitgeber haben Vorurteile, sondern ich erlebe ganz häufig, dass auch Arbeitnehmer Vorstellungen vom Betriebsrat haben, die an der Realität vorbei gehen.

Ein weit verbreitetes Vorurteil ist erstmal, dass der Betriebsrat gar nicht viel macht und nichts bewirkt. Ja, wenn ich Arbeitnehmer frage, was macht denn euer Betriebsrat, dann hör ich auch tatsächlich häufig:

„Wissen wir gar nicht so genau. Der zieht sich zurück zur Sitzung, da trinken sie viel Kaffee, essen viel Kuchen, aber was dabei rauskommt und ob dabei was rauskommt, das wissen wir nicht.“

Das liegt ganz häufig gar nicht daran, dass der Betriebsrat nichts macht und nichts bewirkt, sondern dass er eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit praktiziert, also zu wenig seinen Arbeitnehmern Feedback gibt über seine Arbeit, denn die Betriebsräte die ich kenne und die wir in der Kanzlei beraten, die sind schon relativ agil und aktiv und bewirken auch etwas. Man soll seine Arbeitnehmer aber auch teilhaben lassen an den Ergebnissen.

Ein zweites Vorurteil was mir sehr häufig begegnet ist: ein Betriebsratsmitglied ist unkündbar.

Ja, das stimmt so nicht. Ordentlich ist ein Betriebsratsmitglied zwar nicht kündbar, aber natürlich kann auch ein Betriebsratsmitglied gekündigt werden, bei schwerem Fehlverhalten, dann allerdings außerordentlich und fristlos.

Auch häufiges Vorurteil ist, dass Betriebsratsvorsitzende so Alleinherrscher sind und selbstgefällig gegenüber dem Arbeitgeber auftreten und auch gegenüber den Arbeitnehmern und Entscheidungen einfach durchsetzen nach ihrem Gutdünken.

Das ist nicht der Fall. Selbstverständlich kann jedes Betriebsratsgremium nur durch einen demokratisch gefassten Beschluss agieren und nach außen hin tätig werden. Auch ein Betriebsratsvorsitzender, das wissen Sie sicherlich, hat nicht mehr Stimmengewalt oder nicht mehr Macht, sondern kann nur das umsetzen, was vorher demokratisch im Gremium beschlossen wurde.

Ein weiteres Vorurteil sowohl auf Arbeitgeber- als aber auch auf Arbeitnehmerseite ist, dass der Betriebsrat nur und ausschließlich zum Wohl der Arbeitnehmer da ist.

Das stimmt so nicht. Im Betriebsverfassungsgesetz steht im § 2 ganz eindeutig, dass der Betriebsrat vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und dem Betrieb zusammen arbeiten soll. Das bedeutet also, der Betriebsrat wird keine Entscheidungen treffen oder Punkte durchsetzen gegenüber dem Arbeitgeber, die letztlich dem Betrieb soweit schaden, dass möglicherweise der Betrieb geschlossen werden muss. Davon hätten sicherlich die einzelnen Arbeitnehmer auch nichts. Deswegen hat er immer auch das Wohl des Betriebes im Fokus, natürlich auch das Wohl seiner Arbeitnehmer.

Daraus resultiert möglicherweise aber auch ein weiteres Vorurteil, mit dem ich hier abschließen will, nämlich viele Arbeitnehmer denken, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber was mauschelt.

Ja, die setzen sich auch häufig zusammen und irgendwas klamüsern die sich da zurecht und da wird doch irgendwie gemauschelt, höre ich häufig. Ja das liegt vielleicht daran, dass der Betriebsrat natürlich mit dem Arbeitgeber viel zu tun hat.
Es gibt Monatsgespräche, die müssen auch stattfinden laut Betriebsverfassungsgesetz. Und natürlich setzt man sich da zusammen und versucht konstruktive Lösungen für bestehende betriebliche Probleme zu finden und der Betriebsrat versucht seine Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Das geschieht aber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes und natürlich muss der Betriebsrat dabei berücksichtigen, dass er Vertrauensvolle Informationen, die er von einzelnen Arbeitnehmern erhalten hat, nicht einfach an den Arbeitgeber weiter mitteilt, schon gar nicht, wenn das irgendwelche Nachteile für die Arbeitnehmer zur Folge hat.

Vertrauen Sie deshalb Ihrem Betriebsrat. In aller Regel macht er schon das Richtige.