Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste | Betriebsratswahl| Schritt 6

Gegen die Wählerliste können alle ArbeitnehmerInnen Einspruch einlegen. Der Arbeitgeber hat jedoch kein Einspruchsrecht.

Achtung: Fristsetzung für Einsprüche gegen die Wählerliste!
Achtung: Mitteilung an ArbeitnehmerInnen über Entscheidung des Einspruchs!

Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.

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