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26. Schritt: Vernichtung verspätet eingegangener Briefwahlumschläge

Ein letzter Schritt: Briefwahlumschläge, die zu spät eingegangen sind, dürfen nicht geöffnet werden. Nach einem Monat werden sie ungeöffnet vernichtet – damit ist die Wahl endgültig abgeschlossen.

Alle Wahl-Seminarehttps://www.betriebsratswahl.de/seminare

Weitere Informationen zum Thema:
Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

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