Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge

Bei der Betriebsratswahl dürfen verspätet eingegangene Briefwahlumschläge nicht geöffnet werden!

Wie Sie mit diesen Briefwahlumschlägen verfahren müssen, lesen Sie hier!

Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge | Betriebsratswahl| Schritt 26

Verspätet eingegangene Briefwahlumschläge dürfen nicht geöffnet werden! Sie werden mit einem Eingangsstempel versehen und aufbewahrt. Nach der Wahl übergibt der Wahlvorstand diese Briefwahlumschläge an den Betriebsrat.

Auch der Betriebsrat darf diese Briefwahlumschläge nicht öffnen. Sofern die Wahl nicht angefochten wird, sind die Umschläge spätestens einen Monat nach der Wahl zu vernichten.

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