Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit

LAG Baden-Württemberg 5 Sa 38/99 vom 11. Feb. 2000

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 11.02.2000 die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus personenbedingten Gründen für wirksam gehalten. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Arbeitgeber einem dauerhaft erkrankten im Baugewerbe tätigen Arbeitnehmer personenbedingt gekündigt hat. Nach den vorliegenden Gutachten konnte der Arbeitnehmer nur noch leichte bis mittelschwere Arbeit ohne häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten unter Vermeidung von witterungsausgesetzter Arbeit erbringen. Ein anderer Arbeitsplatz, an dem diese Arbeitsleistung hätte erbracht werden können, war im Betrieb nicht vorhanden.