Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung

BAG 9 AZR 230/04 vom 10. Mai 2005

Der Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, kranken Arbeitnehmern eine so genannte leidensgerechte Beschäftigung zu ermöglichen. Das Schwerbehindertenrecht verstärkt diese Pflicht zusätzlich in § 81 SGB IX . In einem nun bekannt gewordenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte schwerbehinderter Menschen weiter gefestigt.