Schulungskosten, Betriebsrat, ISDN-Technik, Telefonanlage

LAG Schleswig-Holstein 4 TaBV 27/93 vom 25. Nov. 1993

Die Schulung von Betriebsräten über die sog. ISDN-Technik ist dann nicht i. S. v. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, wenn die betriebliche Telefonanlage zwar ISDN-fähig ist, aber weitere technische Gegebenheiten fehlen, die zur Durchführung des ISDN-Einsatzes notwendig wären, und wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor der Schulung ausdrücklich versichert, den ISDN-Einsatz der Telefonanlage nicht durchzuführen; die Kosten einer derartigen Schulung braucht der Arbeitgeber nicht zu tragen.