Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme über computergestützte Informationssysteme

LAG Düsseldorf 4 Sa 1455/89 vom 7. März 1990

Die Teilnahme eines im Einzelhandel beschäftigten Betriebsratsmitgliedes an einer fünftägigen Schulungsveranstaltung mit dem Thema "Handlungspflichten und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei organisatorischen und technischen Rationalisierungsmaßnahmen", insbesondere bei der Einführung computergestützter betrieblicher Informationssysteme, ist auch dann als erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen, wenn im Betrieb des Arbeitgebers bisher nur mit sog. computergestützten Erfassungssystemen gearbeitet wird.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Eigenart des Betriebes die Einführung bzw. Erweiterung bereits vorhandener computergestützter Technologien latent mit sich bringt.