Grundkenntnisse in Fragen der Arbeitssicherheit für alle BR-Mitglieder erforderlich

LAG Hamm 3 TaBV 21/80 vom 25. Juni 1980

Grundkenntnisse auf dem Gebiete der Arbeitssicherheit sind für alle Betriebsratsmitglieder ohne weitere Darlegung als erforderlich anzusehen, so dass der Arbeitgeber entsprechende Schulungskosten gemäß BetrVG § 40 Abs. 1 i. V. m. BetrVG § 37 Abs. 6 zu erstatten hat. Hat allerdings der Betriebsrat einen Ausschuss für Arbeitssicherheit gebildet, beschränkt sich diese Erstattungspflicht auf die Schulungskosten der Ausschuss- und Ausschussersatzmitglieder.