Urteile zu Verstößen bei der Betriebsratswahl

Anfechtung Betriebsratswahl

LAG 16 TaBV 50/18 vom 24. Sep. 2018

Die Beteiligten streiten über die Anfechtung einer Betriebsratswahl.

Betriebsratswahl - Anfechtung - schriftliche Stimmabgabe - Briefwahl - Hauptbetrieb - Betriebsteil - räumliche Entfernung - Beeinflussung des Wahlergebnisses - Änderung des Wahlergebnisses - Wahlvorstand - Wahlbeteiligung - ungültige Stimmen

ArbG 3 BV 8/18 vom 1. Aug. 2018

Das Verfahren betrifft die Anfechtung bzw. Nichtigkeit einer Betriebsratswahl.

Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber

BAG 7 ABR 10/16 vom 25. Okt. 2017

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.

Betriebsratswahl – Anfechtung – Änderung der Wählerliste

BAG 7 ABR 19/15 vom 21. März 2017

Die beteiligten wahlberechtigten Arbeitnehmer machen die Unwirksamkeit der am 10. März 2014 im Betrieb der beteiligten Arbeitgeberin durchgeführten Betriebsratswahl geltend, aus der der beteiligte, aus elf Mitgliedern bestehende Betriebsrat hervorging.

Betriebsratswahl - Zulassung einer Vorschlagsliste der Gewerkschaft zur Betriebsratswahl - einstweilige Verfügung

LAG 3 TaBVGa 3/16 vom 9. Jan. 2017

Die Beteiligten streiten über die Zulassung der von der Beteiligten mit Datum vom 25.11.2016 eingereichten Wahlvorschlagsliste zur für den 17.01.2017 angesetzten Wahl eines Betriebsrats im Betrieb.

Nichtigkeit bzw. Anfechtung einer Betriebsratswahl - Anfechtungsfrist

ArbG 2 BV 286/16 vom 28. Nov. 2016

Die Beteiligten streiten um die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl, hilfsweise um die Auflösung des Betriebsrats und weiter hilfsweise um den Ausschluss einzelner Mitglieder aus dem Betriebsrat.

Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

BAG 7 ABR 4/15 vom 26. Okt. 2016

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl des Betriebsrats.

Anfechtung einer Betriebsratswahl - Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

Landesarbeitsgericht Düsseldorf 6 TaBV 24/14 vom 4. Juli 2014

Eine Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl ist selbst dann gültig, wenn sie lediglich einen Wahlbewerber aufweist. 2. Bleibt bei einer Betriebsratswahl die Zahl der Wahlbewerber unterhalb der Zahl der gemäß § 9 BetrVG zu wählenden Betriebsratsmitglieder, so findet § 11 BetrVG entsprechende Anwendung. Für die Zahl der Betriebsratsmitglieder ist dann die nächstniedrigere Betriebsgröße zugrunde zu legen. 3. In diesem Fall bedarf es keiner Nachfristsetzung durch den Wahlvorstand zur Einreichung (weiterer) gültiger Vorschlagslisten. § 9 der Wahlordnung findet weder unmittelbar noch analog Anwendung.

Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk

BAG 7 ABR 77/11 vom 12. Juni 2013

Der Nachweis der Stimmabgabe kann nicht auf andere Weise als durch den nach § 12 Abs. 3 WO (BetrVGDV1WO) in Anwesenheit des Wählers oder in Fällen schriftlicher Stimmabgabe nach § 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WO (BetrVGDV1WO) in öffentlicher Sitzung anzubringenden Stimmabgabevermerke geführt werden.

Rechtsfolgen der verspäteten Einladung zu einer Betriebsversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands

LAG Hamm 10 TaBV 109/11 vom 13. Apr. 2012

Die nicht rechtzeitige Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands nach § 17 BetrVG kann zur Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl führen, wenn nicht sichergestellt ist, dass alle Arbeitnehmer des Betriebes von ihr Kenntnis nehmen können und dadurch die Möglichkeit erhalten, an der Betriebsversammlung teilzunehmen und an der Wahl des Wahlvorstandes mitzuwirken.

Öffnen der Wahlumschläge und Abgleich der Stimmzettel verstößt gegen Grundsatz der geheimen Wahl

LAG Hessen 9 TaBV 104/11 vom 10. Nov. 2011

Das systematische Öffnen der Wahlumschläge durch den Wahlvorstand und der Abgleich der Stimmzettel mit den schriftlichen Erklärungen der Briefwähler begründet als eklatanter Verstoß gegen den elementaren Wahlgrundsatz der geheimen Wahl die Nichtigkeit der Wahl, auch wenn der Verstoß keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte.

Betriebsratswahl, Anfechtung, Briefwahl, schriftliche Stimmabgabe

LAG Düsseldorf 10 TaBV 79/10 vom 8. Apr. 2011

Gemäß § 24 WO 2001 stellt die schriftliche Stimmabgabe eine Ausnahme dar, die zu begründen ist. Mit dieser Vorgabe ist außerhalb des Anwendungsbereiches von § 24 Abs. 3 WO 2001 ein pauschaler Beschluss des Wahlvorstandes, allen Arbeitnehmern die Möglichkeit einzuräumen, ihre Stimme schriftlich abzugeben, nicht vereinbar. Auch wenn der Wahlvorstand nicht verpflichtet ist, die vom Wähler vorgebrachten Begründungen näher zu überprüfen, befreit ihn das nicht davon, jedes Briefwahlverlangen zumindest im Rahmen einer kursorischen Minimalprüfung anhand der ihm ohnehin bekannten betrieblichen Umstände auf seine Plausibilität hin zu überprüfen. Andernfalls würde das Begründungserfordernis des § 24 WO 2001 zu einer irrelevanten Förmelei degradiert und der Zweck des § 24 WO 2001 verfehlt. Diese Prüfungspflicht trifft grundsätzlich den Wahlvorstand als Gremium. Ob eine Delegation der aus § 24 WO 2001 erwachsenden Aufgaben generell ausgeschlossen ist, also auch dann nicht zulässig wäre, wenn der Wahlvorstand seinen Vorsitzenden oder einzelne seiner Mitglieder hiermit ggf. unter Benennung bestimmter Rahmenbedingungen konkret beauftragt, war nicht zu entscheiden.

Verspätet eingereichte Wahllisten dürfen nicht zur Wahl zugelassen werden

LAG Hamm 13 TaBV 54/10 vom 26. Nov. 2010

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 11.05.2010 - 2 BV 19/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet: Die Betriebsratswahl vom 17./18.03.2010 wird für unwirksam erklärt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Unzulässiger Druck bei Nichtwählengehen

BGH 1 StR 220/09 vom 13. Sep. 2010

Strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats durch die Ermöglichung der Zuwendung von Geldmitteln und durch die Verschleierung finanzieller Unterstützung der Kandidaten durch den Arbeitgeber - Pflichtwidrigkeit einer Normverletzung i.S.d. § 266 Strafgesetzbuch (StGB) bei vermögensschützendem Charakter der verletzten Rechtsnorm für das zu betreuende Vermögen

Fehlerhafter Wahlvorstand

LAG Schleswig-Holstein 4 TaBVGa 5/10 vom 19. März 2010

Eilantrag auf Abbruch einer Betriebsratswahl bei fehlerhaft bestelltem Wahlvorstand

Untersagung der Wahl gegenüber Wahlvorstand

LAG Baden-Württemberg 15 TaBVGa 1/10 vom 9. März 2010

Eilanträge der Gewerkschaft zum Abbruch einer Betriebsratswahl bei unzureichenden Feststellungen zur Nichtigkeit der Wahl

Betriebsratswahl; Anfechtung; Anzahl der Betriebsratsmitglieder

BAG 7 ABR 17/07 vom 7. Mai 2008

Nach § 9 BetrVG hängt die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder von der Anzahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer ab. Beschäftigt der Arbeitgeber in seinem Betrieb regelmäßig Aushilfskräfte, mit denen er bei Bedarf jeweils für einen Tag befristete Arbeitsverträge abschließt, zählt die durchschnittliche Anzahl der an einem Arbeitstag beschäftigten Aushilfskräfte zu den in der Regel im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern i.S.v. § 9 BetrVG.

Unwirksame Betriebsratswahl bei vorzeitiger Öffnung der Freiumschläge von Briefwählern

LAG Nürnberg 6 TaBV 46/07 vom 27. Nov. 2007

Die Betriebsratswahl ist für unwirksam zu erklären, wenn der Wahlvorstand mit der Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler vor demjenigen Zeitpunkt beginnt, der im Wahlausschreiben als Beginn des Wahlzeitraums im Wahllokal angegeben ist.

Betriebsrat; Kündigung; Treuwidrigkeit; Wahlanfechtung; nichtige Betriebsratswahl

LAG Meckelnburg-Vorpommern 5 Sa 129/07 vom 27. Nov. 2007

Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds mit der Fragestellung, ob eine nichtige Betriebsratswahl vorliegt (vom Gericht verneint). Außerdem ging es um die Frage, ob die Berufung des Klägers auf §§ 15 KSchG, 103 BetrVG treuwidrig im Sinne von § 242 BGB sein könnte, weil der Wahlvorstand die Wahl so durchgeführt hat, dass einer der Geschäftsführer der beklagten GmbH, der dann zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung der einzig verbliebene Geschäftsführer war, von der Gründung des Betriebsrats keine Kenntnis erhalten hatte.

Unwirksame Betriebsratswahl bei genereller Anordnung schriftlicher Stimmabgabe

LAG Hamm 13 TaBV 109/06 vom 16. Nov. 2007

Die generelle Anordnung einer schriftlichen Stimmabgabe unter Missachtung der Vorgaben des § 24 Abs. 3 Satz 1 WO führt zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl; durch diese Regelung, die nur eine eingeschränkte Möglichkeit zur Briefwahl schafft, soll die Gefahr von Wahlmanipulationen möglichst gering gehalten oder ganz ausgeschlossen werden.

Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens - keine Angaben zum Ort der Stimmabgabe im Wahlausschreiben bei Verlaufsstelle mit mehreren Räumen

LAG Düsseldorf 9 TaBV 41/07 vom 3. Aug. 2007

Besteht eine Verkaufsstelle aus mehreren Räumen (z. B. Büroraum und Verkaufsraum), muss im Wahlausschreiben gem. § 3 Abs. 2 Nr. 11 WO angegeben werden, in welchem Raum die Stimmabgabe erfolgt. Mehrere Räume können nur dann einen Wahlraum i. S. v. § 12 Abs. 1 S. 1 WO bilden, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsichtspersonen von ihrem Standort aus das Wahlgeschehen überblicken.

Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Bemessung der Betriebsratsgröße

LAG München 6 TaBV 3/07 vom 24. Juli 2007

Bei Ermittlung der in der Regel dem Betrieb angehörenden Arbeitnehmer hat der Wahlvorstand zwar einen Beurteilungsspielraum. Die zukünftige Entwicklung kann er aber nur berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber bereits konkrete Veränderungsentscheidungen getroffen hat.

Betriebsratswahl; gemeinsamer Betrieb; Anfechtung

LAG Köln 8 TaBV 4/07 vom 18. Juli 2007

Für die Annahme eines gemeinsamen Betriebes ist u. a. Voraussetzung, dass feststellbar ist, dass sich dessen einheitliche Leitung auf die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in personellen und sozialen Angelegenheiten bezieht.

Abbruch einer Betriebsratswahl bei unzulässiger Fristverkürzung zur Einreichung von Vorschlagslisten

LAG München 7 TaBV 79/07 vom 18. Juli 2007

Die 14-Tagesfrist von § 6 Abs. 1 Satz 2 WO endet am letzten Tag frühestens bei Dienstende/Arbeitsende des Betriebs. Eine Verkürzung dieser Frist durch Festsetzung des Fristendes auf 14.00 Uhr ist unzulässig.

Zur Anfechtung der Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäß unterzeichnetem Wahlvorschlag - Betriebsratswahl; Anfechtung; Wahlvorschlag

LAG Niedersachsen 4 TaBV 85/06 vom 21. Juni 2007

Nach § 14 Abs. 4 BetrVG muss ein Wahlvorschlag von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer unterzeichnet sein. Der Wahlvorstand hat am letzten Tag der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen die eingehenden Wahlvorschläge sofort zu prüfen und die Listenvertreter über etwaige Mängel zu informieren. Die Verletzung der dem Wahlvorstand nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO obliegenden Pflicht kann zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen.

Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Beanstandung der Betriebsratswahl ohne Anfechtung - kein Anspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeberin zur Unterlassung der Wahlbeobachtung durch Mitarbeiter der Personalabteilung

LAG NIedersachsen 9 TaBV 80/06 vom 7. Mai 2007

Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers ist keine Behinderung der Betriebsratswahl.

Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Bekanntmachung des Wahlausschreibens - Aushang nur an einigen Stationen - Antragstellung und Rechtsschutzbegehren im Anfechtungsverfahren

LAG Hamm 10 TaBV 112/06 vom 3. Mai 2007

Der bloße Wortlaut eines Antrags ist für den Umfang des Rechtsschutzbegehrens nicht entscheidend; Anträge mit dem Inhalt, eine Betriebsratswahl für unwirksam zu erklären, sind in aller Regel dahin auszulegen, dass die Wahl unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt (Nichtigkeit und Anfechtbarkeit) überprüft werden soll.

Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Ermittlung der Belegschaftsstärke durch Wahlvorstand - Berechnung der Betriebsratsgröße nach den aus Mitarbeiterpool regelmäßig besetzten Arbeitsplätzen bei Beschäftigung einer Vielzahl student. Hilfskräfte

LAG Frankfurt 9 TaBV 189/06 vom 3. Mai 2007

Beschäftigt der Arbeitgeber auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung befristete Tagesaushilfen, berechnet sich die Betriebsratsgröße nach den aus dem Mitarbeiterpool regelmäßig besetzten Arbeitsplätzen und nicht nach der Anzahl sämtlicher Aushilfen, mit denen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen worden sind.

Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Briefwahl - getrennte Übersendung der Erklärungen zur persönlichen Stimmabgabe und Wahlumschläge

LAG Hamm 10 TaBV 105/06 vom 9. März 2007

Die für die Briefwahl vorgesehene gesetzliche Regelung des § 25 Satz 1 WO enthält eine zwingende Bestimmung und zählt zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG.

Anfechtung der Betriebsratswahl bei fehlerhafter Bestimmung der Anzahl regelmäßig Beschäftigter unter Außerachtlassung betriebsbedingter Kündigungen

LAG Hamm 10 TaBV 104/06 vom 23. Feb. 2007

Ist der Wahlvorstand von vornherein von einer zu hohen Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder ausgegangen, kommt eine bloße Korrektur des Wahlergebnisses nicht in Betracht; hätte die richtige Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder von vornherein festgestanden, kann die Möglichkeit eines anderen Wahlverlaufs (sowohl bei einer Mehrheitswahl wie bei einer Listenwahl) nicht ausgeschlossen werden.

Streitwert bei Anfechtung einer Betriebsratswahl

LAG Bremen 3 Ta 4/07 vom 16. Feb. 2007

Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts folgt dem Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG 10.07.2001 - 7 ABR 42/99) bei der Festsetzung des Streitwerts für arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, in denen es um die Anfechtung einer Betriebsratswahl geht. Es ist zunächst vom 2-fachen Ausgangsstreitwert bei der Anfechtung eines aus einer Person bestehenden Betriebsrats auszugehen. Mit wachsender Betriebsratsgröße orientiert sich die Erhöhung des Streitwerts an der Staffel des § 9 BetrVG, wobei der Streitwert für jede Stufe um den halben Ausgangswert des § 23 Abs. 3 RVG erhöht wird.

Nichtige Betriebsratswahl in karitativer Einrichtung einer Religionsgemeinschaft - gemeinnützige GmbH zur beruflichen Qualifizierung und Erwerbstätigkeit für schwer vermittelbare Arbeitslose als karitative Einrichtung

LAG Hamburg 7 TaBV 9/06 vom 15. Feb. 2007

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält für Kirchen eine Bereichsausnahme, die auch für ausgegliederte Teile gilt, die in einer weltlichen Organisationsform geführt werden, wenn die Erfüllung ihrer Aufgaben Wesens- und Lebensäußerung der Kirche selbst ist und es sich um erzieherische oder karitative Einrichtungen handelt.

Unwirksame Betriebsratswahl bei verspäteter Prüfung kurzfristig eingereichter Wahlvorschläge

LAG Schleswig-Holstein 6 Ta BV 27/06 vom 14. Feb. 2007

Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO hat der Wahlvorstand die eingereichten Vorschlagslisten unverzüglich (möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen nach ihrem Eingang) zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung einer Liste den Listenvertreter unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten; unverzüglich im Sinne der Bestimmung bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlender Erklärung zu Doppelkandidatur

LAG München 2 TaBV 102/06 vom 25. Jan. 2007

Die Ungültigkeit einer Vorschlagsliste entbindet den Wahlvorstand nicht von seiner Verpflichtung, Doppelkandidaten zu einer Erklärung aufzufordern, welche Bewerbungen sie aufrechterhalten (§ 6 Abs. 7 Satz 2 WO). Ein Verstoß des Wahlvorstandes gegen diese Verpflichtung macht die Wahl unwirksam (§ 19 Abs. 1 BetrVG).

Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Ermittlung der Belegschaftsstärke durch Wahlvorstand - keine Berücksichtigung der aufgrund Rahmenvereinbarung befristet beschäftigten Aushilfskräfte

LAG München 4 TaBV 94/06 vom 18. Jan. 2007

Hinsichtlich der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder kommt es auf die beschäftigten betriebsangehörigen Arbeitnehmer (im Sinne der §§ 7 Satz 1, 5 Abs. 1 BetrVG) und hierbei auf die durchschnittliche (normale) Belegschaftsstärke ("in der Regel") an, und zwar diejenige, die für den Betrieb im Allgemeinen (als Normalstand) kennzeichnend ist.

Anfechtung einer Betriebsratswahl

LAG Rheinland-Pfalz 8 TaBV 55/06 vom 12. Jan. 2007

Tenor: 1. Die Beschwerde des Betriebsrats (Beteiligter zu 4) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 09.08.2006 - 5 BV 9/06 - wird zurückgewiesen. 2. Eine Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Anfechtung einer Betriebsratswahl durch örtlich unzuständige Verwaltungsstelle der Gewerkschaft - Auslegung der Satzung der IG Metall

LAG Düsseldorf 12 TaBV 95/06 vom 13. Dez. 2006

1. Die Verwaltungsstellen der IG Metall sind im Beschlussverfahren nicht parteifähig. Die (parteifähige) Gewerkschaft kann sich jedoch durch die Verwaltungsstelle vertreten lassen.

Beschäftigungsverfügung zugunsten eines Betriebsratsmitglieds bei offensichtlich unwirksamer Kündigung - Darlegungslast des Arbeitgebers zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl

LAG Hamm 10 Sa 1555/06 vom 17. Nov. 2006

Auch der gekündigte Arbeitnehmer hat nach rechtzeitiger Erhebung einer Kündigungsschutzklage gemäß §§ 611, 613, 242 BGB, Art. 1 und 2 GG einen allgemeinen Beschäftigungsanspruch; dieser Anspruch kann jedoch nach Ausspruch einer Kündigung und nach Ablauf der Kündigungsfrist (außer im Falle einer offensichtlich unwirksamen Kündigung) auf Grund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen regelmäßig erst dann durchgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess ein obsiegendes Urteil erstreitet.

Unbegründete Anfechtung der Betriebsratswahl bei fehlender Wahlbeeinflussung durch Rundschreiben der Arbeitgeberin zum eingeleiteten Kündigungsverfahren von Wahlbewerbern

LAG München 4 TaBV 77/06 vom 26. Okt. 2006

Zur Androhung von Nachteilen im Sinn des § 20 Abs. 2 BetrVG ist die Zufügung oder Androhung von Nachteilen mit dem (erkennbaren) Ziel der Wahlbeeinflussung erforderlich.

Unwirksame Befristung der Einreichung von Wahlvorschlägen zur Betriebsratswahl bei 24-Stunden-Wechselschicht

LAG Frankfurt 9 TaBV 16/06 vom 31. Aug. 2006

Der Wahlvorstand ist nicht berechtigt, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen auf eine bestimmte Uhrzeit des letzten Tages der Frist (hier: 12 Uhr mittags) zu begrenzen. Ob eine Begrenzung auf das Arbeitsende der überwiegenden Zahl der Mitarbeiter rechtswirksam ist, konnte offenbleiben, da maßgebliche Teile der Belegschaft in 24-Stunden-Wechselschicht arbeiteten.

Abbruch der Betriebsratswahl im Eilverfahren bei fehlerhafter Berechnung der Betriebsratsgröße

LAG Frankfurt 9 TaBVGa 81/06 vom 23. Mai 2006

Abbruch einer Betriebsratswahl im Eilverfahren, weil die beim Arbeitgeber beschäftigten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Aufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II als wahlberechtigt angesehen und bei der Berechnung der Betriebsratsgröße mitberücksichtigt worden sind.

Abbruch der Betriebsratswahl durch Eilantrag bei voraussehbarer Nichtigkeit - unzulässige Doppelzuständigkeit mehrerer Betriebsräte

LAG Köln 2 TaBV 22/06 vom 8. Mai 2006

Eine voraussichtlich nichtige Wahl eines Betriebsrats kann im Wege der einstweiligen Verfügung abgebrochen werden. Nichtig ist die Wahl eines Betriebsrats, wenn ein Teil der Wahlberechtigten bereits einen eigenen Betriebsrat gebildet hat. Auch wenn diese erste Wahl wegen möglicherweise gegebener Verkennung des Betriebsbegriffs anfechtbar ist, so ist eine Doppelzuständigkeit von 2 Betriebsräten für dieselben Mitarbeiter nicht zulässig.

Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung bei offensichtlicher Anfechtbarkeit

LAG Hamburg 6 TaBV 6/06 vom 26. Apr. 2006

Im Wege der einstweiligen Verfügung kann eine offensichtlich anfechtbare Wahl bei einem bewussten Verstoß des Wahlvorstandes gegen grundlegende Wahlvorschriften auch dann abgebrochen werden, wenn damit eine betriebsratslose Zeit eintritt. Ein solch schwerwiegender Verstoß liegt dann vor, wenn der Wahlvorstand trotz Kenntnis des dauerhaften Absinkens der Arbeitnehmerzahl aufgrund unternehmerischer Entscheidung auf erheblich unter 20 in nächster Zukunft entgegen § 9 BetrVG im Wahlausschreiben die Wahl eines dreiköpfigen Betriebsrates vorsieht.

Abbruch der Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung nur bei offensichtlicher Anfechtbarkeit

LAG München 4 TaBV 38/06 vom 11. Apr. 2006

Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl nur bei anzunehmender Nichtigkeit, jedenfalls offensichtlicher Anfechtbarkeit der durchgeführten Wahl.

Nichtige Betriebsratswahl in zweifelsfrei nicht betriebsratsfähigem Betrieb - keine Betriebsratswahl zur Ausübung eines Restmandates

LAG Frankfurt 4 TaBV 165/05 vom 22. Nov. 2005

Die Wahl eines Betriebsrats für einen eindeutig nicht betriebsratsfähigen Betrieb ist nichtig.

Anfechtung der Betriebsratswahl bei unzureichender Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer mit lückenhaften Deutschkenntnissen

BAG 7 ABR 5/04 vom 13. Okt. 2004

§ 2 Abs. 5 WO in der Fassung vom 11. Dezember 2001, wonach der Wahlvorstand dafür Sorge tragen soll, dass ausländische Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, vor Einleitung der Betriebsratswahl über Wahlverfahren, Aufstellung der Wähler- und Vorschlagslisten, Wahlvorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden, ist eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrVG, deren Verletzung zur Anfechtung der darauf beruhenden Wahl berechtigt.

Formelle Betriebsverfassung - Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebszugehörigkeit von Fremdfahrern

BAG 7 ABR 38/03 vom 21. Juli 2004

Die bei einem selbständigen Frachtführer beschäftigten Fahrer sind mangels arbeitsvertraglicher Beziehung keine Arbeitnehmer des Transportunternehmers, für das die Transportaufträge erledigt werden. Sie sind deshalb bei der für die Anzahl der Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke des Transportunternehmens nach § 9 BetrVG nicht zu berücksichtigen.

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die Betriebsratswahl, Anfechtungsfrist

LAG Düsseldorf 5 TaBV 74/03 vom 24. Juni 2004

Bei Ausscheiden eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebsrat ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte.

Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; Aushang des Wahlausschreibens bei einem Betrieb mit mehreren Betriebsstätten in ganz Deutschland

BAG 7 ABR 44/03 vom 5. Mai 2004

Wird das Wahlausschreiben für eine Betriebsratswahl in einem Betrieb mit vielen Betriebsstätten in Deutschland durch Aushang nach § 3 Abs. 4 Satz 2 WO bekannt gemacht, muss grundsätzlich in jeder Betriebsstätte ein Abdruck des Wahlausschreibens ausgehängt werden. Andernfalls ist die Wahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG anfechtbar.

Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil

BAG 7 ABR 26/03 vom 14. Jan. 2004

Betriebsteile sind i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen der Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch einen im Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist. Eine Bestimmung allein nach Entfernungskilometern kommt nicht in Betracht. Entscheidend ist die wechselseitige Erreichbarkeit von Arbeitnehmern und Betriebsrat und damit eine Gesamtwürdigung aller Umstände.

Betriebsratswahl unter Verkennung des Betriebsbegriffs; Darlegungspflicht des Beschwerdeführers im Beschlussverfahren - Betriebsverfassungsrecht; Betriebsratswahl; Nichtigkeit; Verkennung des Betriebsbegriffs

BAG 7 ABR 25/03 vom 19. Nov. 2003

Erfolgt eine Betriebsratswahl unter Verkennung des Betriebsbegriffs, führt dies in der Regel nicht zur Nichtigkeit der Wahl, sondern berechtigt nur zu deren Anfechtung nach § 19 BetrVG.

Betriebsverfassungsgesetz - Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

BAG 7 ABR 24/03 vom 19. Nov. 2003

Führen Verstöße gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung 2001 jeder für sich genommen nicht zur Nichtigkeit der Wahl, kann sich auch aus einer Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße nicht ergeben, dass die Betriebsratswahl nichtig ist (Aufgabe von BAG 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 8).

Betriebsratswahl: Anfechtung

BAG 7 ABR 41/99 vom 21. Feb. 2001

Ein Wahlverstoß, der sich lediglich auf die Reihenfolge der Ersatzmitglieder auswirkt, beeinflusst das Wahlergebnis i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrVG nicht und berechtigt daher nicht zur Wahlanfechtung.

Einsichtnahme in mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste; Freiheit der Wahl; geheime Wahl; Chancengleichheit der Wahlbewerber; Funktion der Wählerliste; gemeinsame Posteingangsstelle mehrerer Gerichte

BAG 7 ABR 34/99 vom 6. Dez. 2000

Aus dem allgemeinen Grundsatz der Freiheit der Wahl folgt die Verpflichtung des Wahlvorstands, während der laufenden Betriebsratswahl Dritten keine Einsichtnahme in die mit den Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste zu gestatten.

Betriebsratswahl: Anfechtung - Betriebsgröße

LAG Düsseldorf 12 TaBV 35/00 vom 26. Juli 2000

Bei der Ermittlung der Betriebsgröße nach § 9 Satz 1 BetrVG ist eine Ersatzkraft, die zur Vertretung einer im Erziehungsurlaub befindlichen Arbeitnehmerin eingestellt ist, auch dann nicht mitzuzählen, wenn der Arbeitsvertrag der Ersatzkraft nicht befristet worden ist.

Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

BAG 7 ABR 34/98 vom 22. März 2000

Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.

Betriebsratswahl Anfechtung Betriebsteil i.S. von § 4 BetrVG

LAG Berlin 9 TaBV 479/99 vom 28. Juni 1999

Zur Fristwahrung bei Anfechtung einer Betriebsratswahl kommt es nicht auf die Rechtshängigkeit, sondern allein auf die Anhängigkeit des Rechtsschutzbegehrens an, was sich als grundlegender Unterschied zur Erhebung einer Klage darstellt, §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO.

Betriebsratswahl - Nichtigkeit infolge fehlerhafter Zuordnung von Betriebsteilen

LAG Düsseldorf 5 (4) TaBV 2/99 vom 29. Apr. 1999

Es bleibt unentschieden, ob in einem Gewerkschaftsunternehmen abweichende Regelungen durch die Zuordnung von Betriebsteilen und Nebenbetrieben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG durch Betriebsvereinbarung getroffen werden können.

Betriebsratswahl

LAG Bremen 1 TaBV 14-16/98 vom 9. März 1999

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist bei Fälschung von abgegebenen Briefwahlunterlagen anzunehmen, weil ein massiverer Eingriff in das Wahlverfahren kaum denkbar ist und eine Anfechtung oft wegen der Unmöglichkeit des Nachweises, dass eine Auswirkung auf das Wahlergebnis gegeben ist, scheitern wird.

Wahlanfechtung; Betriebsbegriff; Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

BAG 7 ABR 26/96 vom 14. Mai 1997

Die Wählbarkeit eines gekündigten Arbeitnehmers bleibt erhalten, wenn seiner vor der Wahl erhobenen Kündigungsschutzklage nach Durchführung der Betriebsratswahl stattgegeben wird.

Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anwendbarkeit des BetrVG in einem Jugenddorf

BAG 7 ABR 60/95 vom 30. Apr. 1997

Ein von einem rechtlich selbständigen Mitglied des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche von Westfalen geführtes Jugenddorf ist aufgrund der Mitgliedschaft des Trägervereins im Diakonischen Werk eine Einrichtung der Evangelischen Kirche, in der das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung findet.

Betriebsrat: Einstweilige Verfügung auf Abbruch der Betriebsratswahl

LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18. Sep. 1996

Hätte die Weiterführung der Wahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung oder Nichtigkeit der Betriebsratswahl zur Folge und ist der festgestellte Rechtsmangel nicht korrigierbar, kann in besonderer Ausnahmefällen durch einstweilige Verfügung ein vorzeitiger Abbruch der Betriebsratswahl vorgeschrieben

Betriebsratswahl: Anfechtung

LAG Rheinland-Pfalz 7 (9) TaBV 52/95 vom 30. Mai 1996

Zur Frage, ob der Aushang einer Kopie des Stimmzettels mit Vermerk "Muster" als Vorschlagsliste ausreichend ist.

Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen

BAG 7 ABR 10/95 vom 24. Jan. 1996

Der Annahme einer konkludenten Leitungsvereinbarung zur Führung eines gemeinschaftlichen Betriebes mehrerer Unternehmen steht die formale Ausübung von Arbeitgeberbefugnissen durch den jeweiligen Vertragsarbeitgeber nicht entgegen. Ob eine einheitliche Leitung hinsichtlich wesentlicher Arbeitgeberfunktionen vorliegt, beurteilt sich nach der innerbetrieblichen Entscheidungsfindung und deren Umsetzung.

Betriebsratswahl: Anfechtung - Frage der Einheitlichkeit des Betriebes

LAG Düsseldorf 3 TaBV 97/94 vom 17. Jan. 1995

Auch bei organisatorisch-technischer sowie räumlicher Zusammenarbeit ist für die Annahme eines gemeinsamen Betriebes unter einheitlicher Leitung auf die tatsächliche Zuordnung der Entscheidungskompetenz in wirtschaftlichen und personellen Fragen abzustellen.

Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

BAG 7 ABR 67/90 vom 29. Mai 1991

Wird ein Betriebsrat mit zu hoher Mitgliederzahl gewählt, so kann das Wahlergebnis nicht berichtigt werden.

Betriebsratswahl: Wahlanfechtung - Auslegung der Wählerliste - Befristung

LAG Köln 2 TaBV 37/90 vom 16. Jan. 1991

Für die Fortsetzung des Verfahrens über die vom Arbeitgeber erklärte Wahlanfechtung besteht auch dann noch ein Rechtsschutzinteresse, wenn der Betriebsrat auf Grund eines ordnungsgemäßen Beschlusses zurückgetreten ist, jedoch als geschäftsführender Betriebsrat gemäß § 22 BetrVG weiter amtiert.

Betriebsratswahl: Anfechtung - Briefwahl - Übersendung der Unterlagen

LAG Baden-Württemberg 4b TaBV 2/90 vom 29. Nov. 1990

Die Anfechtung einer Betriebsratswahl gem. § 19 BetrVG ist dann begründet, wenn die in räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernten Betriebsteilen und Nebenbetrieben tätigen Arbeitnehmer erstmalig wenige Tage vor dem Wahltag durch Übersendung der zur Briefwahl erforderlichen Unterlagen von dieser Wahl Kenntnis erlangen.

Betriebsratswahl: Aussetzung wegen Verfahrensmängeln

LAG Frankfurt 12 TaBVGa 113/90 vom 21. Mai 1990

Grundsätzlich kann eine Betriebsratswahl nur dann - unter Umständen mit der Folge einer mehr oder minder langen betriebsratslosen Zeit - gerichtlich unterbunden oder vorläufig ausgesetzt werden, wenn so schwere Wahlverfahrensmängel feststellbar sind, dass diese mit Sicherheit zur Wahlnichtigkeit führen müssen.

Betriebsratswahl: Abbruch - Voraussetzungen

LAG Bremen 1 TaBV 3/90 vom 27. Feb. 1990

Zur Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines vorgeschalteten Kontrollverfahrens bei Betriebsratswahlen; insbesondere zur Zulässigkeit des Wahlabbruchs und der Neueinleitung der Wahl durch den Wahlvorstand.

Wahlanfechtung/Stimmenauszählung mittels EDV

LAG Berlin 12 TaBV 6/87 vom 16. Nov. 1987

Die Auszählung der Stimmen einer Betriebsratswahl mittels EDV ist grundsätzlich zulässig. Allerdings muss die Verantwortlichkeit des Wahlvorstands für den Auszählungsvorgang gewahrt sein.

Betriebsratswahl: Anfechtungsfrist, Besetzung von Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung, Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe

BAG 1 ABR 17/76 vom 11. Okt. 1976

Von der Sollvorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, dass Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter nicht derselben Arbeitnehmergruppe angehören sollen, darf nur aus einsichtigen, vernünftigen Gründen abgewichen werden.

Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder

BAG 1 ABR 14/76 vom 11. Okt. 1976

Geht der Wahlvorstand von einer zu großen Zahl zu wählender Betriebsratsmitglieder aus, so kann die aufgrund dieser Annahme durchgeführte Betriebsratswahl vom Arbeitsgericht nicht dahingehend korrigiert werden, dass die auf den letzten Plätzen noch zum Zuge gekommenen Wahlbewerber gestrichen werden.

Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder, Ermessensspielraum des Wahlvorstands

BAG 1 ABR 1/76 vom 11. Okt. 1976

Ein Mitglied des Wahlvorstandes kann zugleich Wahlbewerber für die Betriebsratswahl sein.

Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

BAG 1 ABR 98/74 vom 2. Juni 1975

Die Wahl des Wahlvorstandes kann selbständig auch vor Abschluss der Betriebsratswahl angefochten werden.

Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

BAG 1 ABR 7/55 vom 5. Juli 1956

Die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters kann dann angefochten werden, wenn die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verletzt worden ist, ohne dass die Abweichung von dieser Vorschrift aus objektiven Gründen betrieblich sachlich gerechtfertigt ist.

Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

BAG 1 ABR 6/55 vom 2. Nov. 1955

Die innerhalb des Betriebsrats nach § 27 BetrVG erfolgenden Wahlen können bei erheblichen Verstößen, insbesondere gegen § 27 BetrVG in entsprechender Anwendung des § 18 BetrVG angefochten werden, und zwar auch von jeder im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.

Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung einer Betriebsratswahl

BAG 1 ABR 23/54 vom 3. Dez. 1954

Die Anfechtung der Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat ist zulässig, obwohl die in § 82 Abs. 1 Buchstabe s, § 87 Buchstabe g BetrVG und § 2 Abs. 1 Ziffer 4 Buchstabe s ArbGG vorbehaltene Rechtsverordnung bisher nicht erlassen ist. Der Rechtsweg vor den Gerichten in Arbeitssachen ist gegeben.