hallo ,folgendes Problem tut sich bei der Wahl in einem Betrieb unseres Unternehmens auf.

Sachverhalt; es war ein Unternehmen mit 2 Betrieben mit jeweils einem Betriebsrat vor Ort die auch einen Gesamtbetriebsrat haben. Das Unternehmen hat im Juli ein ehemaliges Unternehmen(war 4 Jahre Stillgelegt) wiederbelebt und im Juli mit uns nach §613 verschmolzen. Sodas wir jetzt ein Unternehmen mit 3 Betrieben sind ,wir leiten jetzt die Wahlen eines BR vor Ort ein.

der neue Betrieb hat seit August letzten Jahres zwecks Wiederbelebung Mitarbeiter eingestellt,viele erst zu Start im April/MAi diesen JAhres,auch ehemalige Mitarbeiter.

Verschmelzung war dann im JULI!

FRAGE: da die Wahl keine 6 Monate nach Verschmelzung ist zählt hier,das alle Wählbar sind ,oder wie wird das gehändelt? Zählt hier die 6monatsfrist nicht? Spielt das eine Rolle?

VG