ich benötige einmal eure Rechtsmeinung zu folgendem Sachverhalt.
In unserem 7-köpfigen Betriebsrat hat sich ein Betriebsratsmitglied nach gut 6 Monaten entschlossen, von seinen bisher 30 h je Woche für 12 Monate auf 5 Stunden je Woche herunter zugehen und möchte nur noch samstags für eine Schicht arbeiten. In der restlichen Zeit gibt es offensichtlich private andere Aktivitäten, denen das BRM nach eigenem Ermessen offenbar eine höhere Priorität einräumt. Die wöchentlich dienstags stattfindende BR-Sitzung kann das Mitglied für 12 Monate (ca. 50 Sitzungen) nicht besuchen. Nun ist der BR Vorsitzende der Meinung, einfach ein Ersatzmitglied laden zu dürfen.
Nach unserer Auffassung ist dies jedoch nicht statthaft, weil es einer gewillkürten Verhinderung gleichkommt, die Verhinderungsvoraussetzung im Sinne § 25 BetrVG ist de facto nicht erfüllt. So urteilt selbst das BAG, daß bei einer privaten Pflichtenkollision selbst bei Elternzeit kein Verhinderungsgrund vorliegt.
Deshalb meine Frage in die Runde:
Wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt? Das Betriebsratsmitglied entscheidet nach freiwilliger Annahme für ein Ehrenamt, zu dem es niemand zwingt, eine andere private Aktivität mit offenbar höherer Priorität zur wöchentlichen BR-Sitzungszeit zu entfalten. Kann hier ein Verhinderungsfall im Sinne § 25 BetrVG angenommen werden?.
Vielen Dank und Grüße