Wir haben morgen unsere Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsratsgremiums. Mir ist heute zugetragen worden das der Komplette Wahlvorstand eingeladen wurde. Ich sehe das als Falsch an.

"Die konstituierende Sitzung wird zunächst durch den Wahlvorstand einberufen und durch den Vorsitzenden des Wahlvorstands geleitet. Nur der Vorsitzende - nicht die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes - hat eine Teilnahmerecht an der konstituierenden Sitzung, sofern es sich bei den weiteren Mitgliedern nicht auch um Mitglieder des sich konstituierenden Betriebsrats handelt".

Was für Konsequenzen kann das haben?

Viele Grüße

Meerjungfrau