Hallo !

Aus § 119 geht hervor, daß man eine Wahl zum Betriebsrat nicht beeinflussen darf. Zählt unter die Gewährung / das Versprechen von Vorteilen bereits die Tatsache, daß man einige Kollegen (als Beispiel) zu einer Pizza einlädt, wenn man gewählt wird ?

Danke und Gruß