Frage zur Wählbarkeit:
Sind leitende Angestellte für den Betriebsrat und/oder dessen Vorsitz wählbar bzw. dürfen leitende Angestellte gewählt werden?
Wir haben in unserem Betrieb 2 Formen von leitenden Angestellten:
Die 1. Form von leitenden Angestellten nennt sich "Bereichsleiter" und ist direkt unter der Geschäftsleitung positioniert.
Die 2. Form von leitenden Angestellten nennt sich "Teamleiter", und ist unter der Bereichsleitung positioniert. Diese Teamleiter sind laut ihrer Stellenbeschreibung ebenfalls leitende Angestellte, sie führen Jahresgespräche mit den Mitarbeitern ihres Teams, führen Vorstellungsgespräche mit neuen MA durch und sind für diverse Abläufe innerhalb ihres Teams verantwortlich. Ihr eigenes Jahresgespräch müssen sie mit dem Bereichsleiter führen.