Hallo zusammen,

im § 14 der Wahlordnung steht, dass das nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der WV die Stimmzettel den Wahlumschlägen und ... jetzt meine Frage, muss mein Stimmzettel wenn ich vor Ort wähle auch in einen Umschlag gesteckt werden oder sind damit nur die Briefwahlunterlagen gemeint?

Gruß Garnele