Hallo, ich bin das erste Mal im Wahlvorstand (wir sind ein Tendenz-Betrieb) und habe folgende Frage: Ein bestimmter Arbeits-/Projektbereich in unserem Betrieb wird komplett zum 30.06.2014 aufgelöst. Ein Teil der Mitarbeiter soll anderweitig weiter beschäftigt werden, es ist aber derzeit noch nicht geklärt, wer das sein wird (das hängt noch von anderen Dingen ab und ist ewas komplexer). Nun sollen "vorsorglich" alle Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertag im Februar zum 30.06.2014 ihre Kündigung bekommen. Nun möchten sich Mitarbeiter aus diesem Kreis als Kanditaten für die BR-Wahl (bei uns im März) aufstellen lassen. Solange sie die Kündigung noch nicht bekommen haben, ist das ja auch kein Problem. Was passiert aber, wenn sie auf der Vorschlagsliste stehen und vor der BR-Wahl ihre Kündigung zum 30.06.2014 bekommen haben? Dürfen sie trotdem gewählt werden? Nach meinem Verständnis würde ich sagen ja. Allerdings ergeben sich in meinen Augen noch andere Probleme. Es wird höchstwahrscheinlich nur wenige Kanditaten geben und somit kaum Nachrücker (wie in der Vergangenheit auch schon). Sollten diese (gewählten) Mitarbeiter tatsächlich entlassen werden, besteht die Gefahr, dass der BR kurz nach der Wahl gleich wieder zu wenig Mitglieder hat! Oder haben diese Mitglieder, trotz Tendenz-Betrieb, auch den besonderen Kündigungsschutz?