Erstellt am 22.01.2014 um 08:31 Uhr von Kölner
Erstellt am 22.01.2014 um 08:34 Uhr von Oblatixx
Die Liste muss doch nicht in eben diesen zwei Wochen erstellt werden ...
Erstellt am 22.01.2014 um 08:45 Uhr von ralfonso
Er träg sich nicht ein, er wir vorgeschlagen, und kann dann immer noch seine persönliche Zustimmung später erteilen
Erstellt am 22.01.2014 um 09:16 Uhr von SusanneZ
Es gibt doch aber nach Aushang der Wahlordnung die 2 wöchige Frist um Wahlvorschläge abzugeben. Wenn also in dieser Zeit der Mitarbeiter nicht da ist, um sich aufstellen zulassen. Kann er trotzdem kandidieren.
Wenn ich ralfonso verstehe, kann man den MA vorschlagen, also eintragen, und persönliche schriftliche Zustimmung kann nach den 2 Wochen erfolgen?
Erstellt am 22.01.2014 um 10:26 Uhr von Oblatixx
Er kann auch VOR der zwei Wochenfrist in eine Liste aufgenommen werden, die dann später abgegeben wird.Es muss ja nicht alles am letzten Tag passieren.
Erstellt am 22.01.2014 um 10:44 Uhr von SusanneZ
Wir sind schon in der zwei Wochenfrist und die Kollegin möchte sich gerne zur Wahl aufstellen, ist aber dienstlich auf Reisen und kommt erst wieder einen Tag nach Ablauf der Frist in die Firma.
Daher unsere Frage, wie man das regeln kann.
Erstellt am 22.01.2014 um 10:59 Uhr von rolfo
Ihr gebt am letzten Tag der Einreichungsfrist die Liste ab, der Wahlvorstand stellt fest dass die Unterschrift des Bewerbers fehlt, die ist ein heilbarer Mangel, der dann innerhalb von 3 Arbeitstagen geheilt werden kann indem die Unterschrift gemacht wird. Da die Kollegin bereits am nächsten Tag nach Abgabeschluß wieder im Betrieb ist kann sie die Unterschrift leisten. Fertig.
Erstellt am 22.01.2014 um 11:11 Uhr von Schührmann
Man kann auch eine schriftliche Zustimmung per Post verschicken. Das ist zwar retro , aber immer noch gültig und möglich
Erstellt am 22.01.2014 um 11:27 Uhr von rolfo
@ Schürmann
Wenn die Post aber nicht rechtzeitig aus dem Ausland eintrifft hast Pech gehabt.
Erstellt am 22.01.2014 um 11:30 Uhr von SusanneZ
Wir haben überlegt, die Kollegin kann ja die schriftliche Zustimmung scannen und uns mailen. Das sollte doch auch reichen, oder?
Erstellt am 22.01.2014 um 11:41 Uhr von rolfo
Nein, das geht nicht, sonst könnte sie ja auch faxen
Erstellt am 22.01.2014 um 11:59 Uhr von Pjöööng
Als Listenvertreter würde ich eines mit Sicherheit nicht tun: Eine Liste abgeben bei der es an der Vollständigkeit der Zustimmungserklärungen mangelt. Ich würde jedem Bewerber unmißverständlich klar machen: "Am xx.yy. fange ich an, Stützunterschriften zu sammeln. Wenn bis dahin Deine Zustimmungserklärung nicht vorliegt, dann bist Du nicht auf meiner Liste!"
Warum? Wenn die Kollegein nicht rechtzeitig zurück ist, oder es sich im Urlaub anders überlegt hat, dann ist die Liste komplett hinfällig!
Warum kann die ach so interessierte Kandidatin nicht vor ihrem Urlaub mit "ihrem" Listenverterter reden und dem eine Zustimmungserklärung aushändigen? Wenn sie das nicht will, dann muss sie entweder auf Kandidatur oder Urlaub verzichten.
Erstellt am 22.01.2014 um 12:02 Uhr von Schührmann
1) Der Kandidat trägt sich auf der Liste ein bevor er weg ist
2) Der Kandidat hinterlegt die Einverständniserklärung bevor er weg ist
3) Der Kandidat bereitet die Einverständniserklärung vor und verschickt sie am ersten Tag
4) Wo soll er sein, dass das zeitlich nicht gehen soll?
http://www.post.ch/post-startseite/post-privatkunden/post-versenden/post-versenden-ausland-brief/post-laenderinformationen-preiszonen-befoerderungszeit-briefe.pdf
Erstellt am 22.01.2014 um 12:05 Uhr von Kölner
Sehr gut, pjöööng.
Dem ist zuzustimmen!