Hallo,
Unser Betriebsrat 7 Betriebsräte ist im Februar 2013 bedingt wegen Renteneintritt eines Mitglieds unter seine Mitgliederzahl gesunken. Es sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden.

Somit nach Betriebsverfassungsgesetz § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(2
Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist. Es soll unverzüglich die Wahl eingeleitet werden.
Laut Oberlandesgericht Hamburg heißt unverzüglich höchstens 2 Wochen.
Es wurde Ende Mai 2013 in einer Betriebsratssitzung dann ein Wahlvorstand gewählt dieser Wahlvortand hat bis jetzt keine Info an die Belegschaft weiter gegeben oder informiert.
Man will eine Betriebsratswahl im August 2013 durchführen.
Ist dies überhaupt noch Rechtens oder muss nicht jetzt ein Versammlung ein gerufen werden zum bespiel von einer Gewerkschaft wo dann auch ein Wahlvorstand von der Belegschaft gewählt wird.
Der Betriebsratsvorsitzende wollte keine Neuwahl einleiten und mit 6 Betriebsratsmitglieder bis Ende Mai 2014 bis zur normalen Wahl weitermachen. Es wurde auch schon von der GL mitgeteilt dass dies ja schon Ende Februar 2013 geschehen musste.
MfG der Stolberger