Hallo,

kann bei BR Wahlen der Listenführer einer Liste anderen Kandidaten quasi verweigern mit auf die Liste zu gehen? So dass dann zwangsweise mehrere Listen auflaufen mit allen Besonderheiten, dass z.B. keine Persönlichkeitswahl stattfinden kann?

Es geht hier nicht z.B. um eine Gewerkschaftsliste, bei der nur Mitglieder der Gewerkschaft kandidieren, sondern um eine Querbeetliste

Gibts ne Rechtsquelle?

Gruss von den Betriebsratten