Erstellt am 22.09.2011 um 10:38 Uhr von Ulrik
Hi Pilas,
bei einer Listenwahl werden die zu vegebenden Sitze nach dem Höchstzahlenprinzip berechnet.
Du machst quasi eine Tabelle und teilst die vergebenen Stimmen je Liste erst durch 1, dann 2, dann 3, etc.
Damit erstellst Du eine Liste der Höchstzahlen (Ergebnisse). Die jeweilige Liste, zu der diese Höchstzahl gehört, erhält diesen Sitz.
In deinem Beispiel:
Liste 1: Höchstzahlen 60; 30; 20; 15; 12; 10; 8,57
Liste 2: Höchstzahlen 40; 20; 13,3; 10; 8; 6,6
Rangliste ist nun: 60 (Liste 1); 40 (Liste 2); 30 (Liste 1); 20 (Liste 1 + 2), 15 (Liste 1);
13,3 (Liste 2), 12 (Liste 1); 10 (Liste 1 + 2)
damit entfallen die Sitze 1 - 8 auf die jeweiligen Listen in der Reihenfolge, in der die Kandidaten auf den Listen stehen. Den Sitz 9 müßtet ihr, da hier beide Listen die gleiche Höchstzahl haben, auslosen.
Im Normalfall wird die Wahl aber nicht mit so glatten Zahlen ausgehen :-)
Erstellt am 22.09.2011 um 10:48 Uhr von Kölner
@Pilas
Naja. Eigentlich hättet Ihr bereits im Wahlausschreiben zumindest einmal d'Hondt anwenden müssen.
@Ulrik
Das ist rein rechnerisch richtig.
Aber: Der Hinweis auf die Berücksichtigung des Minderheitengeschlecht fehlt noch
Erstellt am 22.09.2011 um 10:59 Uhr von Ulrik
@Kölner
Stimmt, immer diese Minderheiten :-)