Hallo,

ich habe eine Frage die mich schon die ganze Zeit beschäftigt ich aber keine Antwort finden kann.

Kurze Voraberklärung:
Wir haben im März einen neuen BR gewählt, der aus 5 Mitgliedern besteht. Leider haben wir keinen Nachrücker, da nur eine Liste mit 5 Personen abgegeben worden ist. Das der BR damit auf wackligen Füßen steht ist mir ja klar, aber damit müssen wir jetzt leider leben.

Wir haben in unserer Firma 5 Abteilungen. Jetzt hat der BR aus einer Abteilung 2 BR-Mitglieder. Jetzt versucht der Abteilungsleiter von dieser Abteilung den Betriebsrat aufzulösen, da im Betriebsverfassungsgesetz §15 steht, dass möglichst aus jedem Organiosationsbereich ein Arbeitnehmer in den BR soll. Nur steht im §15 das Wort "möglichst". Wenn dem nicht so ist, dann vertrete ich die Meinung das es halt nicht möglich war. Es hätte sich ja von einer anderen Abteilung jemand auf die Liste schreiben können oder eine eigene Liste abgeben können. Das sagt mir das Wort MÖGLICHST.

Sehe ich das richtig, dass der Abteilungsleiter uns nichts anhaben kann oder kann er den BR irgendwie kippen?

Nun habe ich noch eine kleine Frage dir mir beim lesen des §15 aufgefallen ist. Und zwar der Absatz 2. Wie habe ich diesen Paragraphen zu verstehen?

Wir haben in der Firma von 80 Mitarbeitern 4 Frauen. Von denen wollte aber keine in den BR. So wie ich den Paragraphen verstehe, muss mindestens eine Frau in den BR. Oder verstehe ich das falsch?

Schonmal Vielen Dank im vorraus.

lg
lasse