Erstellt am 30.03.2011 um 15:04 Uhr von Brigachkatz
Ist euer BR komplett (außer fehlender Ersatzmitglieder)?
Neuwahlen müßt ihr erst machen wenn überhaupt kein Ers.-Mitglied vorhanden ist das nachrücken könnte, und ein Mitglied endgültig aus dem BR ausscheidet (nicht bei bloßer zeitweiser Verhinderung.(§ 25, 3 BetrVG im Fitting zu lesen).
Bei Neuwahlen richtet sich die Größe des neu zu wählenden BR nach der aktuellen Belegschaftsstärke im Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens (Fitting §13, 2.
BetrVG)