Welche Beschäftigtenzahl muss bei einer außerordentlichen BR-Neuwahl wegen Austritt eines Mitgliedes und fehlender Ersatzmitglieder zugrunde gelegt werden, wenn seit der ordentlichen Neuwahl im Mai 2010 die zu berücksichtigenden Beschäftigtenanzahl unter 100 gesunken ist. Die Anzahl zum Zeitpunkt der ordentlichen BR-Wahl im Mai 2010 oder die zum Zeitpunkt der Neuwahl aktuelle Zahl ?